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Spagat zwischen Qualität und Quantität

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Das Freiburger Kantonsgericht hat über die letzten fünf Jahre zwölf Prozent mehr Fälle behandelt, ohne dass es dazu mehr Personal zur Verfügung hatte. Dies stellte die Präsidentin des Kantonsgerichts von 2018, Catherine Overney, gestern bei der Präsentation des Tätigkeitsberichts fest.

«Die Situation ist besorg­nis­erre­gend. Das Kantonsgericht kommt an eine Sättigungsgrenze», sagte sie. Die Zunahme der Arbeit hänge mit dem Bevölkerungswachstum im Kanton zusammen. Trotzdem habe der Bürger Anrecht auf schnelle Urteile. «Wir arbeiten schneller», so Overney. «Das sieht man an der Anzahl der erledigten Fälle.» Die Quote der vom Bundesgericht be­stätigten Freiburger Fälle sei weiterhin gut.

Die Kantonsrichterin mahnte aber: «Mit dieser Personal­situation riskiert man, dass das Verhältnis zwischen Qualität und Quantität aus dem Gleichgewicht gerät.» In der zweiten Instanz brauche man vor einem Urteil eine gewisse Zeit zur Abwägung. «Das ist nicht immer gewährleistet», so Overney. Erschwerend komme hinzu, dass auch die Gerichte der ersten Instanz überlastet seien.

Eine von zwei Stellen bewilligt

Wie die letztjährige Gerichts­präsidentin sagte, habe man beim Kanton zwei zusätzliche Gerichtsschreiberstellen beantragt. Eine davon sei per 1. Januar 2019 genehmigt worden. Das Kantonsgericht werde aber für das nächste Budget die zweite Gerichtsschreiberstelle erneut beantragen. Die nun eingestellte Person werde derzeit dort eingesetzt, wo es gerade am dringendsten sei.

Im vergangenen Jahr sei fast in allen Abteilungen des Gerichts eine Zunahme der Arbeitslast festgestellt worden. Mit 15,5 Prozent war die Steigerung beim I. Verwaltungsgerichtshof aber am stärksten, was vor allem auf neue Bestimmungen im Ausländerrecht zurückzuführen war.

Eine weitere Aufgabe, die das Kantonsgericht derzeit auf Trab hält, ist die Digitalisierung. Dabei läuft auf nationaler Ebene das Projekt «Justizia 4.0» und auf kantonaler Ebene das Projekt «E-Justice». Am kantonalen Projekt, welches im Rahmen der Digitalisierung der Kantonsverwaltung ansteht, arbeiten derzeit ein Pilot- und ein Projektkomitee.

Laut Frédéric Oberson, Generalsekretär des Kantons­gerichts, plant man ein System, das alle Ebenen der Justiz umfassen soll. Es würde in einzelnen Modulen etappenweise eingeführt. Für das nationale Projekt «Justizia 4.0» mit einem elektronischen Dossier ist die Einführung 2026 vorgesehen.

Das elektronische System werde zu mehr papierlosem Arbeiten führen und zu mehr elektronischer Kommunikation. Der Erfolg werde aber von der Akzeptanz bei den Benutzern wie etwa den Anwälten abhängen. «Es muss effizient sein, und es muss überzeugen», so Oberson. Die Sicherheit und der Datenschutz müssten garantiert sein. «Die Frage der Unterschrift ist zentral», so Oberson. Dem Kantonsgericht werden über die nächsten drei Jahre 3,5 Vollzeitäquivalente für die Digitalisierung zur Verfügung gestellt.

Erfahrungen aus Deutschland zeigen, dass ein elektronisches System nicht von Beginn weg, aber mit der Zeit die Arbeit erleichtert.

Zahlen und Fakten

66 Personen arbeiten am Kantonsgericht

Wie aus dem Tätigkeitsbericht 2018 hervorgeht, ist am Kantonsgericht die Zahl der neuen Fälle innerhalb der letzten fünf Jahre um zwölf Prozent, nämlich von 2957 auf 3308 Fälle, angestiegen. Insgesamt 3264 Angelegenheiten konnten im letzten Jahr erledigt werden. Am 31. Dezember gab es noch 1295 hängige Dossiers. Das Kantonsgericht hat letztes Jahr 2814 Urteile in französischer und 427 in deutscher Sprache gefällt. Ungefähr auf dem Vorjahresniveau blieben die neuen Fälle der Zivilrechtlichen Höfe (1261) und der Strafrechtlichen Höfe (528). 80 Fälle mehr gab es bei den Verwaltungsrechtlichen Höfen (1499), wobei insbesondere beim I. Verwaltungsgerichtshof die Zunahme mit 15,5 Prozent markant war. Am Kantonsgericht arbeiteten Ende Jahr 15  Kantonsrichter, ein Generalsekretär, 24  Gerichtsschreiber, 19  Mitarbeitende des Verwaltungspersonals, 5 Gerichtsschreiber-Praktikanten und 2 Lehrlinge. Diese 66  Personen besetzen 33,05 Vollzeitäquivalente. Ende 2018 trat Kantonsrichter Hubert Bugnon in Pension, per 1. März 2019 trat Adrian Urwlyer zurück. Laurent Schneuwly und Markus Ducret folgten nach.

uh

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