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Spaziergänger zieht Klage zurück

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Es war vor mehr als einem Jahr, als in der Nähe der Abwasserreinigungsanlage Sensetal in Zumholz die zwei Männer aufeinandertrafen, die sich gestern vor dem Bezirksgericht Sense wiedergesehen haben. Während sie im Februar 2013 im Streit auseinandergingen, zeigten nun beide vor dem Polizeigericht Sense eine versöhnliche Seite.

Der Kragen platzte

Ein 48-jähriger Sensler war damals mit seinen vier Hunden unterwegs, als er auf einen Spaziergänger mit einem kleinen Appenzeller Hund traf. Die vier frei laufenden Hunde bellten den 59-Jährigen an, sodass er deren Besitzer aufforderte, er solle die Tiere zurückrufen. Drei der Hunde gehorchten ihrem Herrchen, der vierte nicht, so dass der Spaziergänger den Hundebesitzer erneut ermahnte. Letzterem platzte in der Folge der Kragen, und er drohte dem Spaziergänger. Er sagte ihm unter anderem, dass er einen seiner Hunde auf ihn hetzen würde, dass sein Gegenüber sich nicht mehr in der Gegend blicken lassen dürfe, weil er hier das Sagen habe.

«Das hat mich wütend gemacht», erklärte der in Basel wohnhaft Spaziergänger gestern vor Gericht. «Es hat mich auch mitgenommen. Muss ich Angst haben, im Sensegraben spazieren zu gehen?» Er hat in der Folge Klage wegen Drohung eingereicht. Der Hundehalter ist von der Staatsanwaltschaft via Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 1600 Franken und zu einer Busse von 400 Franken verurteilt worden. Dagegen hat er Einsprache erhoben, so dass der Fall nun vor das Polizeigericht Sense kam.

Polizeirichter Peter Rentsch machte einen Versöhnungsversuch, dies in der Hoffnung, das Strafverfahren gar nicht erst eröffnen zu müssen. Mit Erfolg: Der Hundehalter erklärte, dass es ihm leidtue, wie die «Sache aus dem Ruder gelaufen sei, dies zum Glück nur verbal», wie er erklärte. «Ich bin nicht stolz darauf, und ich möchte mich entschuldigen.»

Klage zurückgezogen

Diese Entschuldigung reichte dem Spaziergänger–einen Moment zögerte er aber, dem Vergleich zuzustimmen. «Es ist okay, aber ich möchte nicht wieder von vier Hunden angegriffen werden.» Wenn sich der Hundehalter künftig bemühe, die Tiere so zu halten, dass sich niemand fürchten müsse, sei er einverstanden. Der Hundebesitzer seinerseits betonte, dass er mit den Hunden alle Prüfungen absolviert habe und dass es keine gefährlichen Rassen seien. «So etwas ist vorher noch nie passiert.»

Der Angegriffene zog seine Klage zurück, der Hundehalter muss die Kosten des Strafverfahrens übernehmen.

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