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Spezialeinheit kontrolliert Unternehmen

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Eine neu geschaffene Ad-hoc-Einheit prüft, ob die Hygiene- und Sicherheitsvorschriften in den Unternehmen eingehalten werden. Seit dem 14.  April hat sie 60 Kontrollen durchgeführt. Die Einheit geht auf einen Beschluss des Kantonalen Führungsorgans zurück. Sie ist Teil der Massnahmen, die die Phase der Rückkehr zur Normalität in der Wirtschaft vorbereiten.

Die Gruppe besteht gemäss Mitteilung aus Arbeitsinspektoren und Polizisten. Werden Baustellen kontrolliert, kommen auch Inspektoren der ­Suva dazu. Die Ad-hoc-Einheit prüft in erster Linie die Einhaltung der Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus. Wie der Kanton mitteilt, gibt es unangekündigte Kontrollen vor Ort – vor allem, wenn Informationen von Dritten vorliegen. Es gebe auch Unternehmen, die explizit um Betriebsbesuche bitten, um so ihre Vorkehrungen abzusichern.

Verstösse werden geahndet

Wenn in einem Unternehmen oder auf einer Baustelle die Hygiene- oder Distanzregeln missachtet werden, werden die Betroffenen aufgefordert, umgehend die nötigen Massnahmen zu treffen. Ist dies nicht möglich oder liegt ein schwerwiegender Verstoss vor, verfügt das Arbeitsinspektorat die Einstellung der Arbeiten oder die Schliessung des Betriebs. Wie es in der Mitteilung heisst, musste bisher keine solche Verfügung erlassen werden. Das zeige, dass die Vorschriften im Allgemeinen gut umgesetzt würden. Anders bei Baustellen: Aufgrund der Feststellungen der Inspektionen der Suva musste das Arbeitsinspektorat die Einstellung der Arbeiten auf vier Baustellen im Kanton anordnen. ​

Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat für diese Woche angekündigt, im Hinblick auf die Wiederaufnahme gewisser Geschäftstätigkeiten eine Reihe von allgemeinen Schutzkonzepten bereitzustellen. Diese sollen die Arbeitgeber unterstützten, Massnahmen zu treffen, damit sie die Tätigkeit in ihrer Firma wieder aufnehmen können. Dabei handelt es sich gemäss Mitteilung um Grobkonzepte; die Details – jeweils auf die Berufszweige abgestimmt – arbeiten die Branchen- und Berufsverbände aus. Unternehmen, die keiner dieser Vertretungen angehören, müssen dies selber tun.

Vor der Schaffung dieser Ad-hoc-Einheit haben die Arbeitsinspektorinnen und -inspektoren die Kontrollen im Zusammenhang mit Covid-19 aus Gründen des Gesundheitsschutzes hauptsächlich per Telefon durchgeführt. So wurden bisher über hundert Anfragen von Angestellten und Arbeitgebern beantwortet. ​

Das Arbeitsinspektorat stehe den Unternehmen und ihren Angestellten unter der Nummer 026 305 96 75 zur Verfügung, um ihre Fragen zu beantworten, sie zu beraten und ihnen die nötigen Informationen zu erteilen, teilt der Kanton mit.

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