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Spielgruppen sind bestens organisiert

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Staatsrat will das Bewilligungsverfahren nicht ändern

Die Spielgruppen fallen unter das Gesetz über die Einrichtungen zur Betreuung von Kindern im Vorschulalter (Krippen). Deshalb sind sie auch an die Empfehlungen des kantonalen Jugendamtes gebunden.

Spielgruppen sind
nicht Kindergärten

Dies aber missfällt den Grossrätinnen Josefine Schmutz-Siffert (csp, Überstorf) und Claude Schwab-Bertelletto (fdp, Galmiz). Sie vertreten die Ansicht, dass aufgrund dieser Bindung sehr hohe Anforderungen an die Organisation der Spielgruppen gestellt werden, die einer guten Führung nicht dienlich sind. Sie wehren sich vor allem gegen die hohen Ausbildungsansprüche an das Personal, die sich ihrer Meinung nach negativ auf die Stabilität der bisherigen Spielgruppenleiterinnen auswirken. Auch wollen sie nicht, dass die Spielgruppen so zu einem kostengünstigen Ersatz eines zweiten Kindergartenjahres werden. Vorstösse im Grossen Rat, dies zu ändern, sind aber bislang gescheitert.

Lage wird als sehr
zufriedenstellend bezeichnet

Nun lässt der Staatsrat ein weiteres Mal durchblicken, dass er nicht gewillt ist, am heutigen Bewilligungsverfahren zu rütteln. «Was die Bewilligung angeht, so kann die Lage derzeit als sehr zufriedenstellend bezeichnet werden. Ende 1999 waren von den 31 im Kanton Freiburg erfassten Spielgruppen 28 im Besitz einer Bewilligung des kantonalen Jugendamtes», hält der Staatsrat in seinem Bericht fest, den er aufgrund eines überwiesenen Postulates ausarbeiten musste.

Keine Hütefunktion

Die Freiburger Regierung erinnert weiter daran, dass die Spielgruppen zu den Einrichtungen mit beschränkter Öffnungszeit gehören, in denen das Kind weniger als 4 Stunden täglich oder weniger als 20 Stunden wöchen-tlich betreut wird. «Die Spielgruppe nimmt Kinder von 2 bis 6 Jahren auf. Sie bietet einer konstanten Gruppe von etwa gleichaltrigen Kindern ein Programm, das ihrer Entwicklung entspricht. Die Spielgruppe erfüllt keine Hütefunktion. Ihre pädagogischen Ziele bestehen darin, die Entwicklung des Kindes im Hinblick auf seine Selbstständigkeit, Sozialisierung, seine schöpferischen, sprachlichen und motorischen Fähigkeiten zu stimulieren und zu fördern», definiert der Staatsrat die Spielgruppen.

Hochqualifiziertes
Betreuungspersonal

Er hält auch fest, dass das Betreuungspersonal aus Personen mit folgenden Berufsausbildungen besteht: Kleinkinderzieherin oder als gleichwertig geltende pädagogische Ausbildung;Kindergärtnerinnen oder Primarlehrerin;Spielgruppenleiterin (Person mit Erziehungserfahrung und mit nachgewiesener Weiterbildung von mindestens 160 Kursstunden);erfahrenes Hilfspersonal und Praktikantinnen (maximal eine Hilfsperson für eine Leiterin und pro Gruppe).

Jugendamt hat bestehende
Situation berücksichtigt

Der Staatsrat erklärt weiter, dass das kantonale Jugendamt bei der Bewilligung der Spielgruppen seit dem 1. Januar 1997 stets die bestehende Situation berücksichtigt habe, namentlich was die Ausbildung des Personals und die spezifische Organisation der Spielgruppen betrifft. Und der Anteil an ausgebildetem Personal, wie er von den eidgenössischen Normen verlangt werde (50 bis 66,6 Prozent), sei bei weitem übertroffen (83 Prozent).

Spielgruppen-Strukturen
auf hohem Niveau

Aus all diesen Tatsachen ist der Staatsrat überzeugt, dass das heutige Bewilligungsverfahren die Entwicklung der Spielgruppen in keinem Fall gefährdet. «Im Gegenteil, das Verfahren hat den Nachweis erbracht, dass die Strukturen der Spielgruppen ein hohes Niveau aufweisen und diese deshalb zu Recht dem Gesetz über die Kinderkrippen unterstellt sind», begründet die Freiburger Regierung weiter, weshalb sie nichts ändern möchte.

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