Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Spital muss Transportkosten übernehmen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

FreiburgMuss ein Spitalpatient für die Fahrkosten aufkommen, wenn er für zusätzliche Untersuchungen oder Behandlungen einen Termin bei einem auswärtigen Arzt oder anderen Spital erhält? Nein, sagt der Staatsrat in seiner Antwort auf eine Anfrage von CSP-Grossrat Bruno Fasel aus Schmitten.

Während eines stationären Aufenthaltes kommt das Spital für die Transportkosten auf. Damit sind Behandlungen gemeint, bei denen der Patient mindestens 24 Stunden oder über Nacht im Spital bleibt. Als stationär gelten auch Überweisungen in ein anderes Spital oder Todesfälle.

Bruno Fasel hatte die Frage gestellt, nachdem ein Patient des Spitals Tafers für weitere Untersuchungen auswärtige Ärzte aufsuchen musste. Dabei sei ihm von den Verantwortlichen dargelegt worden, dass es sein Problem sei, wie er die Termine bei diesen auswärtigen Ärzten einhalten könne. Hingegen muss sich eine Person für eine ambulante Behandlung in einem Spital selbst um ein Transportmittel kümmern.

Fasels Anfrage bezog sich ausserdem auf die 98 000 Fr. Anschaffungskosten, die in der Rechnung 2008 des Freiburger Spitals zu finden sind. Diese hätten einem Fahrzeug des HFR Riaz gegolten, erklärt der Staatsrat, das u. a. zum Transport von Patienten genutzt werde, die keine medizinische Unterstützung bräuchten. cf

Meistgelesen

Mehr zum Thema