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Sportgesetz: Freiburg als neunter Kanton

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Sportgesetz: Freiburg als neunter Kanton

Wenn der Grosse Rat heute Mittwoch nach der zweiten Lesung Ja sagt, so wird Freiburg der neunte Kanton sein, der über ein eigenes Sportgesetz verfügt. Nicht alle Fragen des Sports werden aber darin behandelt. Der Schulsport, wie er von der Bundesgesetzgebung vorgegeben ist, wird über die in der Schulgesetzgebung vorliegenden Lehrpläne umgesetzt.

Im kantonalen Sportgesetz wird vor allem die Förderung des freiwilligen Schulsports, des Freizeit- und des Leistungssports behandelt. Im Gesetz vorgesehen ist weiter eine staatliche Unterstützung beim Bau von bedeutenden Sportanlagen. Dabei hat der Staat dafür zu sorgen, dass die Anlagen aufgrund eines kantonalen Sportkonzeptes bedarfsgerecht und optimal aufs ganze Kantonsgebiet verteilt werden. Zu diesem Zweck muss er auch ein Inventar der Anlagen erstellen. az

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