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Sportlehrpersonen neu der Stadt unterstellt

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Das revidierte Personalreglement der Stadt Freiburg ist unter Dach und Fach. Eine zentrale Änderung betrifft die Sportlehrpersonen.

Ohne Gegenstimme hiess das Freiburger Stadtparlament eine Teilrevision des Personalreglements gut. Sie besteht vor allem in Anpassungen an die seit Januar 2020 eingetretenen Änderungen der eidgenössischen Gesetzgebung. Die Revision regelt zudem die Anstellung der städtischen Sportlehrerinnen und -lehrer neu. Diese sind seit jeher von der Gemeinde angestellt, unterlagen bisher aber dem Reglement für das Staatspersonal des Kantons Freiburg.

Nun wird dieser hybride und komplizierte Status beendet. Künftig sind die Sportlehrpersonen dem Personalreglement der Stadt unterstellt. Das heisst, die Stadt Freiburg bezahlt sie gemäss der städtischen Lohnskala und nicht wie früher gemäss derjenigen des Kantons. Mit dem Systemwechsel werden sie auch in Bezug auf Zulagen und anderen Lohnbestandteilen den städtischen Angestellten gleichgestellt. Dabei erhalten die Sportlehrer gemäss dem Gemeinderat denselben oder gar einen höheren Lohn als vor dem Systemwechsel.

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