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Sprachenfrage bewegt das Parlament

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Staatsrätin Marie Garnier, die für die Zweisprachigkeit im Kanton Freiburg zuständig ist, hatte gestern keinen leichten Stand. Sie vertrat vor dem Grossen Rat die Position des Staatsrates zu einem Postulat der CVP-Grossräte Moritz Boschung selig (Düdingen) und André Ackermann (Corminboeuf). Diese hatten 2008 die Unterstützung von Gemeinden gefordert, die sich als zweisprachig deklarieren wollen und daraus finanzielle Nachteile erleiden.

Der Staatsrat hatte in seinem Bericht auf die Bundessubventionen hingewiesen, die schon für Projekte in den Kanton Freiburg flössen. Zudem seien die wichtigsten offenen Fragen geregelt, und er wolle nicht in die Gemeindeautonomie eingreifen. Vielmehr sei die Zurückhaltung des Kantons in der Frage eine Garantie für den Sprachenfrieden. Infolgedessen stelle er sich auch gegen ein Sprachengesetz.

Vor allem im Seebezirk

Das Parlament nahm den Bericht hin. Vor allem einige Deutschfreiburger Redner kritisierten ihn aber als zahnlos, oder wie es die Murtner SP-Grossrätin Bernadette Hänni sagte: «Der Bericht ist fad und gibt nicht viel her.» Zwar habe die Zweisprachigkeit im Kanton Fortschritte gemacht, doch viele Gemeinden, die sich dafür engagierten, namentlich im Seebezirk entlang der Sprachgrenze, erhielten nicht die verdiente Anerkennung: «Sie sind auf sich gestellt und sollten eine angemessene Anerkennung erhalten.»

Katharina Thalmann (SVP, Murten) unterstrich zwar die grosse Bedeutung der Gemeindeautonomie und lehnte eine weiterführende gesetzliche Regelung ab. Doch sie hielt fest, dass in vielen Gemeinden die Zweisprachigkeit aus Überzeugung gelebt werde: «Ein finanzieller Zustupf wäre eine anerkennende Geste.» Christian Schopfer (FDP, Murten) pflichtete ihr bei. Er wies auf Murten und dessen zweisprachige Bahnhofsschilder hin. An diesen hatte sich auch der Kanton finanziell beteiligt. Zweisprachigkeit dürfe auch etwas kosten, so Schopfer.

«Enttäuschend und mutlos»

 Postulant Ackermann fand die Argumentation des Staatsrates schwach. Im Gedenken an seinen verstorbenen Kollegen Boschung sagte er, dass dieser sich für das Verständnis zwischen den Sprachgemeinschaften eingesetzt habe und über die Antwort des Staatsrates enttäuscht wäre.

Sein Taferser Parteikollege Thomas Rauber betonte, es brauche kein spezielles Sprachengesetz. Doch er hätte sich vom Staatsrat mehr Mut und Engagement gewünscht. Es gebe genug Handlungsspielraum, auch für eine finanzielle Unterstützung.

Der Stadtfreiburger Syndic Pierre-Alain Clément (SP) reagierte auf die Bemerkung im staatsrätlichen Bericht, wonach Freiburg eigentlich als zweisprachige Stadt zu gelten habe, mit Unverständnis. Die Aussage widerspreche den Prinzipien der Gemeindeautonomie, so Clément.

 

Zweisprachigkeit: Rechtslage und Subventionen

D ie Zweisprachigkeit ist in der Freiburger Verfassung verankert. Der Sprachenartikel 6 definiert die Amtssprachen und gibt das Territorialitätsprinzip vor. Darin ist zwar von Regelungen für Gemeinden mit «angestammten sprachlichen Minderheiten» die Rede, doch es steht nirgends, unter welchen Bedingungen sich eine Gemeinde als zweisprachig bezeichnen und welche Ansprüche sie damit stellen kann. Ein Sprachengesetz gibt es trotz wiederholten Vorstössen nicht. Das letzte Mal haben sich diesen Sommer Yvonne Stempfel (CVP, Guschelmuth) und Laurent Thévoz (Grüne, Freiburg) mit diesem Anliegen an den Staatsrat gewandt.

Seit 2010 zahlt der Bund Subventionen für Projekte im Kanton Freiburg, vor allem für das Institut für Mehrsprachigkeit der Universität. Diesen Juni hat der Bund 420 000 Franken für die Zweisprachigkeit in der Kantonsverwaltung gesprochen. Der Staatsrat hätte sich noch einen Batzen für die Gemeinden gewünscht. fca

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