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Spraydosen verbrannt: Busse

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Abfälle dürfen nicht ausserhalb von Anlagen verbrannt werden. Ausgenommen sind trockene Wald-, Feld- und Gartenabfälle, sofern nur wenig Rauch entsteht.

Weil aber der Mann im Mai des vergangenen Jahres in einem Cheminée ausserhalb des Hauses Plastikgegenstände und Spraydosen verbrannte, hat er sich der Übertretung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz schuldig gemacht, wie ein Untersuchungsrichter in der Begründung seines Urteils festhält. Er muss deshalb eine Busse von 200 Franken bezahlen und dazu die Verfahrenskosten von 390 Franken übernehmen.

Grüne Flammen und
verbranntes Plastik

Am 14. Mai 2002 meldete eine Drittperson um 1.00 Uhr der Kantonspolizei, dass in einem Quartier Abfälle verbrannt werden. Diese stellte vor Ort fest, dass der Beschuldigte neben dem Haus in einem Cheminée verschiedene Abfälle verbrannte. Die Flammen waren gemäss Polizei grün gefärbt, und es roch nach verbranntem Plastik.

Zu spät gemerkt

Der Mann gab bei der Befragung der Polizei zu Protokoll, er sei mit seinem Bruder an jenem Tag damit beschäftigt gewesen, bei seinem Elternhaus Abbrucharbeiten durchzuführen. Gegen 20 Uhr habe er das Feuer im Cheminée angezündet, da sie zu einem späteren Zeitpunkt Fleisch grillieren wollten.

Während der Aufräumarbeiten seien sie immer wieder auf alte Sachen und Abfall gestossen, welche er zum Verbrennen ins Feuer legte. Es habe sich dabei um Papier, Altholz und Kartonschachteln gehandelt, eine davon bestehend aus drei bis vier Spraydosen. Er habe diese erst bemerkt, als er die Schachteln bereits ins Feuer geworfen hatte.

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