Der Oberamtmann des Saanebezirks, Carl-Alex Ridoré, hat im Streit um längere Ladenöffnungszeiten an drei Tagen im Dezember einen Zwischenentscheid gefällt. Darin bescheinigt er dem St.-Nikolaus-Umzug in der Stadt Freiburg eine Bedeutung, welche eine Ausnahmeregelung gemäss dem Reglement über die Ladenöffnungszeiten als zulässig erscheinen lasse. Damit können die Geschäfte morgen Samstag eine Stunde länger, bis um 17 Uhr, offen bleiben. Ob dem auch in den kommenden Jahren so sein wird, muss der Oberamtmann aber erst noch definitiv entscheiden. Denn er hat die aufschiebende Wirkung des Rekurses, die er am 23. November superprovisorisch erteilt hatte, bestätigt. In Bezug auf den 15. und 22. Dezember fällt der Befund eher zuungunsten des Gemeinderates und zugunsten der Gewerkschaft Unia aus. Diese hatte sich gegen eine schleichende Einführung von längeren Ladenöffnungszeiten via Ausnahmeregelungen gewehrt. Der Gemeinderat hatte seine Entscheidung zum 15. und 22. Dezember mit dem Weihnachtsmarkt in der Romontgasse gerechtfertigt. Die kantonale Sicherheits- und Justizdirektion ist aber der Ansicht, dass ein solcher Markt nicht flächendeckend längere Ladenöffnungszeiten rechtfertige. Ridoré gibt dem Gemeinderat bis am 5. Dezember Zeit für eine Stellungnahme.
- Freiburg
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