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Staat berücksichtigt Berufserfahrung

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Staat berücksichtigt Berufserfahrung

Mehr Lohn erhalten auch Berufstätige mit einem bisherigen Diplom

Primarlehrerinnen und -lehrer, Pflegefachfrauen und -fachmänner mit Fachausbildung, Sozialpädoginnen- und -pädagogen erhalten jährlich rund 3000 Franken mehr Lohn. Das Lehrpersonal des Kindergartens zirca 2200 Franken: Die höheren Löhne kosten dem Staat 1,8 Millionen.

Von IRMGARD LEHMANN

Die neuen Bildungsgänge der Pädagogischen Hochschule (PH) und der Fachschulen (FH) forderten eine Anpassung der Gehälter. Primäre Nutzniesser sind somit ehemalige Seminarabgängerinnen und -abgänger wie auch Krankenschwestern und -pfleger mit bisherigem Diplomabschluss. Gleich wie die Neudiplomierten erhalten auch sie ab 2007 (Lehrpersonal) beziehungsweise 2008 mehr Lohn. «Bei den Personen mit einem bisherigen Diplom zählt die Berufserfahrung», begründete die Erziehungsdirektorin Isabelle Chassot am Freitag gegenüber den Medien die Lohnerhöhung.

Von Gehaltsklasse 17 in die Klasse 18

Primarlehrerinnen und Primarlehrer sowie Personen im Spital- und Sozialwesen (Pflegfachfrau/-mann mit Fachausbildung, Beraterin Familienplanung, Sozialpädagogen) werden pro Jahr im Minimum (Anfangslohn) rund 70 000 Franken verdienen. Das sind inetwa 3000 Franken mehr als bisher. Nach 20 Dienstjahren beträgt der Maximallohn rund 102 000 Franken.

Diese Berufsgattungen wurden von der Gehaltsklasse 17 in die Klasse 18 eingereiht.

Schweizerisches Mittel

Anders sieht dies bei den Lehrpersonen des Kindergartens aus. Sie mutieren von der Klasse 13 in die Klasse 14 und erhalten rund 2200 Franken mehr Lohn. Ihr Minimallohn beträgt rund 60 000 Franken – maximal 88 000 Franken.

Inwiefern entsprechen diese Löhne dem schweizerischen Mittel? Er kenne das schweizerische Mittel nicht, bemerkt Finanzdirektor Claude Lässer. Allerdings seien die Löhne nicht direkt vergleichbar. In einigen Kantonen werde der maximale Lohn bereits mit 15 Dienstjahren erreicht – in andern wiederum sei der Anfangslohn bereits tiefer oder höher. «Doch unsere Löhne können sich sehen lassen», resümiert er.

Evalfri: 2008 abgeschlossen

Der Einreihung der Funktionen
des Staatspersonals lag das Funktionsbewertungssystem Evalfri zugrunde:

1999 erteilte der Staatsrat der Kommission für die Bewertung und Einreihung der Funktionen ein erstes Mandat. Im Rahmen des zweiten Mandates im Jahre 2001 wurden rund 60 Funktionen bewertet. U. a. auch die Einreihung der Lehrpersonen auf Sekundarstufe I. «Die Löhne des OS- Lehrpersonals waren bereits festgelegt», entgegnet Chassot auf die Frage, warum der Unterschied bezüglich Einstufung zwischen Primarlehrer und OS-Lehrern gleich vier Klassen ausmacht (Primarlehrer Klasse 18/Seklehrer Klasse 22).
Im Rahmen des dritten Mandates wurden nun die neuen Aufgaben
der PH- und FH-Abgängerinnen- und
-abgänger neu bewertet.
Miteinbezogen wurden ausserdem die zwei neuen Berufe «Fachangestellte/-angestellter Gesundheit» (Lohnklasse 8) und «Fachfrau/Fachmann Hauswirtschaft» (Lohnklasse 10-12).

Vier Bereiche im Visier

Ausgehend von arbeitspsychologischen Erkenntnissen werden mit Evalfri vier Bereiche bewertet: der intellektuelle, der psychosoziale, der physische und der Bereich der Verantwortung. Damit werden jedoch keine individuellen Leistungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Betracht gezogen.

Noch müssen 50 weitere Funktionen bewertet werden u. a. auch Kaderfunktionen. Ein Abschluss ist für 2008 vorgesehen.
OS-Lehrpersonen vier Klassen höher

Gleicher Lohn für Seminar- und PH-Diplomierte: Mit diesem Entscheid ist der Staatsrat den Forderungen des Dachverbandes der freiburgischen Lehrerschaft nachgekommen.

Enttäuschend sei allerdings die Einstufung im Vergleich mit dem Lehrpersonal auf OS-Stufe, bemerkt René Schneuwly, Primarlehrer und Co-Präsident des Dachverbandes. «Ist das zusätzliche Studienjahr denn gleich vier Lohnklassen mehr wert?», fragt Schneuwly. Mit diesem Entscheid werde die PH massiv abgewertet. Das OS-Lehrpersonal figuriert in der Gehaltsklasse 22.

Lehrpersonal Kindergarten

Auch die Überlegungen zur Einstufung der Löhne der Lehrpersonen im Kindergarten (Matura und drei Jahre PH wie Primarlehrer) kann Schneuwly nicht nachvollziehen.

Der tiefere Lohn der Lehrpersonen im Kindergarten erklärt Staatsrätin Isabelle Chassot mit der kleineren Stundenzahl (21/Primarschule 28). Schneuwly: «Lehrpersonen mit 21 Lektionen sind Vollzeitangestellte und können laut Reglement keiner andern Arbeit nachgehen.» Sie sollten in der gleichen Lohnklasse wie Lehrpersonen der Primarschule figurieren – jedoch entsprechend der Stundenzahl entlöhnt werden.

Schneuwly will seine Aussagen als persönliche Äusserungen verstanden wissen. Noch habe der Dachverband keine Stellung bezogen. il

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