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Staat fordert Entschädigungen zurück

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Autor: Mireille Rotzetter

Freiburg Bei der Auflösung des kantonalen Autobahnamtes Ende 2011 erhielten fünf Personen zu hohe Entschädigungen statt der rechtlich vorgesehenen AHV-Überbrückungssteuern. Für den Staat ist so ein Schaden von rund 310000 Franken entstanden. Nun fordert der Kanton das Geld von den ehemaligen Angestellten zurück und strengt eine zivilrechtliche Haftungsklage gegen die damaligen Verantwortlichen – fünf weitere Personen, wovon eine selbst von Entschädigungen profitierte – des Autobahnamtes an. Insgesamt sind also neun Personen betroffen.

Sozialplan missachtet

Der Bund übernahm Ende 2011 die Aufgaben des kantonalen Autobahnamtes. Bund und Kanton erstellten gemeinsam einen Sozialplan, in welchem die Bedingungen und die Finanzierung im Zusammenhang mit den damit verbundenen Stellenstreichungen festgehalten wurden.

Nach einer Kontrolle des Finanzinspektorats hat die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) nun erfahren, dass das Autobahnamt fünf Mitarbeiter, die aufgrund der Schliessung des Amtes frühpensioniert wurden, übermässig entschädigt hatte. «Diese Personen hatten Anrecht auf eine AHV-Überbrückungsrente, aber nicht auf eine Entschädigung wegen Stellenstreichung», sagt Staatsrat Maurice Ropraz.

Die AHV-Überbrückungsrenten wären aus einem dafür vorgesehenen, vom Bund finanzierten Fonds bezahlt worden. Das Autobahnamt hingegen entnahm die Mittel für die Entschädigungen einem eigens verwalteten Fonds. «Die Entschädigungen waren viel zu hoch», betont Ropraz. Die RUBD hat deshalb ein Rückerstattungsverfahren eingeleitet; die ehemaligen Mitarbeiter sollen die Differenz zwischen dem Betrag, auf welchen sie Anrecht hatten, und der ausbezahlten Entschädigung zurückzahlen. «Eine Person ist der Forderung bereits nachgekommen.» Vier Personen hätten jedoch beim Staatsrat Beschwerde gegen die Verfügung eingereicht.

Gleichbehandlung wichtig

«Ich denke nicht, dass es sich um einen Irrtum handelt», sagt Ropraz. Die RUBD habe vor der Auflösung des Autobahnamtes mehrfach darauf hingewiesen, welche Massnahmen bei Frühpensionierungen zu treffen seien. Zudem hätte das Autobahnamt die Massnahmen vorgängig von der Baudirektion genehmigen lassen sollen. «Die Verantwortlichen wussten, was sie zu tun hatten.»

Ropraz vermutet, dass in erster Linie finanzielle Interessen hinter der Auszahlung der Betreibungen lagen. Wie hoch die Entschädigungen im Einzelnen waren, gab der Staatsrat nicht bekannt. «Die Verfahren werden jetzt zeigen, wie alles abgelaufen ist.» Er hofft, dass der Staatsrat die Haftungsklage gutheisst. «Ich will Licht in die Sache bringen, es geht um eine grosse Summe Geld.» Und es gehe auch darum, die Gleichbehandlung der Mitarbeiter zu garantieren. Es sei möglich, dass die fünf Verantwortlichen für die Summe aufkommen müssten, wenn die Mitarbeiter ihre Entschädigung nicht zurückzahlten.

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