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Staat hat Auge auf fremdsprachliche Kurse

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Schülerinnen und Schüler, deren Vater- oder Muttersprache eine andere als die Unterrichtssprache im Kanton Freiburg ist, besuchen zum Teil zusätzlich Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur. Diese umfassen in der Regel zwei bis vier Wochenlektionen und werden von staatlichen Stellen wie der Botschaft oder dem Konsulat des Herkunftslandes oder von privaten Trägerschaften organisiert. Grossrat Gabriel Kolly (SVP, Cor­bières) wollte in einer Anfrage an den Staatsrat wissen, ob der Kanton über die Anzahl und den Lehrstoff der heimatlichen Kurse informiert ist und ob in diesem Zusammenhang bereits Probleme gemeldet wurden. Er verwies auf einen Fall im Kanton Thurgau, wo Veranstalter Kurse für nationalistische Zwecke missbraucht hätten.

89 Kurse in 15 Sprachen

In seiner Antwort präzisiert der Staatsrat, dass es sich beim fraglichen Vorfall um die Theateraufführung der Schlacht von Gallipoli handelte, die aber nicht Teil des heimatkundlichen Unterrichts war, sondern von einer Elterngruppe organisiert wurde. Im Kanton Freiburg seien bisher noch nie Prob­leme bezüglich Inhalt oder Unterrichtsmethoden gemeldet worden, schreibt er. Gemäss einer Auflistung des Staatsrats finden im Kanton 89 Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur in 15 Sprachen statt. 38 dieser Kurse werden durch die portugiesische Botschaft organisiert. Der Unterricht erfolge in der Regel in Räumen der öffentlichen Schule, und der Unterricht werde auch im ordentlichen Schulzeugnis vermerkt.

Die Liste, die der Kanton führt, werde jährlich aktualisiert, allerdings kontrolliere die Erziehungsdirektion weder den Inhalt noch die Unterrichtsfächer. In einem Treffen mit den Koordinatoren dieser Kurse vergewissere sich die Direktion jedoch, dass die Kurse konfessionell und politisch neutral seien.

Die Erziehungsdirektion setze sich seit einigen Jahren dafür ein, diese Kontakte noch zu verstärken, etwa in Form von Tandems zwischen Regellehrpersonen und jenen dieser Kurse. Auch ein Leitfaden für die Organisation und Zusammenarbeit existiert. Künftig werde von den Trägerschaften der Kurse in Sprache und Kultur verlangt, dass sie sich in einer schriftlichen Einwilligungserklärung verpflichten, in ihrem Unterricht die politische und konfessionelle Neutralität zu wahren. Ansonsten könne die Zugangsberechtigung zu den Schulzimmern gestrichen und die Trägerschaft von der offiziellen Liste der Erziehungsdirektion gestrichen werden, so der Staatsrat.

uh

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