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Staat kauft ein modernes Messgerät

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Untertitel: Freiburg will Strahlen der Mobilfunkantennen messen können

Mit diesem neuen Hilfsmittel wird das Amt für Umweltschutz systematischer Kontrollen durchführen können. «Das Amt wird der Freiburger Bevölkerung garantieren können, dass die im Bundesrecht festgelegten NIS-Normen eingehalten werden», hält der Staatsrat in seiner Antwort auf Anfragen der Grossräte Antoinette Badoud (FDP, Le Pâquier) und Cédric Castella (Öffnung, La Tour-de-Trême) fest.

«Damit wird Freiburg der einzige Westschweizer Kanton sein, der über ein solches Gerät verfügt», schreibt der Staatsrat. «Doch auch so wird unser Kanton von einer Zusammenarbeit mit dem Kanton Waadt profitieren können, da dieser eine Ausrüstung anschaffen will, die speziell für die durchgehende Messung der Strahlung im Zusammenhang mit dem GSM-Netz konzipiert ist», ergänzt er.

Bisher nur berechnet

Vor der Inbetriebnahme einer Anlage kann die Strahlung lediglich berechnet, nicht aber gemessen werden. Deshalb ist das Amt für Umweltschutz laut Staatsrat auf die vom Mobilfunk-Betreiber übermittelten Daten angewissen. Nach der Inbetriebnahme müssen in der Regel Kontrollmessungen durchgeführt werden, wenn der gemäss Buwal-Weisungen berechnete Wert 80 Prozent des Anlagegrenzwertes übersteigt. Diese Messungen werden von unabhängigen und anerkannten Büros durchgeführt.
Deren Resultate werden gemäss Antwort in einem entsprechenden Bericht festgehalten. «Diese Berichte werden an die betroffenen Personen, an die Gemeinde sowie an das Amt für Umweltschutz weitergeleitet. Die Berichte können beim Amt eingesehen werden», schreibt der Staatsrat. Er weist auch darauf hin, dass bei den Messungen des Amtes für Umweltschutz bisher noch nie ein Überschreiten des Anlagegrenzwertes festgestellt worden ist.

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