Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Staat leistet keine Beiträge an Schweineställe

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der Staatsrat ist nicht bereit, nicht rückzahlbare Beiträge für Neubauten oder Renovationen von Schweineställen zur Erfüllung neuer Normen zu gewähren.

Das hat er in seiner Antwort auf eine Motion der Grossräte René Kolly (FDP, Le Mouret) und Dominique Zamofing (CVP, Posieux) klargemacht. Und aufgrund dieser Antwort hat Kolly gestern die Motion auch zurückgezogen.

Bis 2018 haben Landwirte Zeit, ihre Schweineställe an neue Vorschriften anzupassen. Aus diesem Grund hatten die beiden Grossräte vom Staatsrat die Bereitstellung von Investitions- oder Sanierungsbeiträgen, auf deren Rückzahlung die öffentliche Hand von vornherein verzichtet, vorgeschlagen. Diese Beiträge sollten während eines Zeitraums von 2016 bis 2019 bereitgestellt werden, und sie sollten auch rückwirkend gelten.

Kolly sagte, die Antworten des Staatsrats seien nicht überzeugend. Er wolle aber bald mit einem neuen Vorstoss und mit einer neuen Form der Finanzierung das Thema wieder vorbringen.

uh

Meistgelesen

Mehr zum Thema