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Staat macht Turnus unter Notaren

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Im Kanton Freiburg herrscht das System des freiberuflichen Notariats. Anders als in anderen Kantonen werden die Notare nicht durch die öffentliche Hand gestellt. Sie handeln als Amtsträger des Staates, nehmen eine öffentliche Funktion wahr, tun dies aber in eigenem Namen. Der Staat reguliert aber die Anzahl der Zulassungen der Notare und er hat auch offizielle Gebührentarife festgelegt.

Grossrat Louis Duc (unabhängig, Forel) hat zu dieser Praxis in einer Anfrage an den Staatsrat gewisse Vorbehalte geäussert. So hatte er den Eindruck, bei Transaktionen, an welchen der Staat beteiligt ist, seien gewisse Notare bevorteilt, während andere Büros fast nie berücksichtigt würden.

In seiner Antwort macht der Staatsrat nun klar, dass bei einer Transaktion grundsätzlich der Käufer die Wahl des Notariatsbüros trifft. Wenn der Staat in einem Geschäft als Verkäufer auftrete, so habe er keinen Einfluss auf die Vergabe des Notariatsauftrags.

Anders sieht es aus, wenn der Staat als Käufer auftritt. Dann wählt die in der betroffenen Direktion für Erwerbe zuständige Person einen Notar aus. Diese Wahl müsse vom Amtsvorsteher oder dem zuständigen Staatsrat abgesegnet werden.

Keine Beschwerde bekannt

Bei der Auswahl eines Notariats ist für den Staat im Allgemeinen die Geografie das entscheidende Kriterium, so der Staatsrat in seiner Antwort. Die Notarhonorare liegen dabei zwischen 1000 und 12 000 Franken pro Auftrag, so eine Umfrage bei den Ämtern.

«Nach Angaben der besonders betroffenen Dienststellen besteht keineswegs die Absicht, bestimmte Freiburger Notarinnen und Notare nicht zu berücksichtigen», so der Staatsrat. Nebst dem geografischen Kriterium folge der Staat bei der Vergabe von Aufträgen einem Turnus.

In seiner Anfrage fordert Grossrat Duc mehr Gerechtigkeit und Gleichbehandlung bei den Aufträgen, doch der Staatsrat beruft sich auf den Präsidenten der Notariatskammer, und diesem sei kein Fall bekannt, in welchem sich jemand in den letzten 20 Jahren beschwert hätte.

Duc wollte weiter wissen, ob bei den öffentlich zu beurkundenden Transaktionen ein Spezialtarif zur Anwendung komme. Der Staatsrat verweist auf den offiziellen Gebührentarif der Amtsgeschäfte. «Der Tarif mit öffentlich-rechtlicher Grundlage ist bindend und dient namentlich dazu, die Gleichbehandlung zu gewährleisten», so die Antwort.

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