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Staat muss zahlen

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Bau der Uni Perolles hat ein Nachspiel

Autor: Von ARTHUR ZURKINDEN

Die vier Häuserbesitzer am Chemin Guillaume-Ritter hatten gegen das Baugesuch Einsprache erhoben, vor allem gegen die vorgesehenen Abweichungen der Gebäudeabstände. Eine Schlichtungssitzung im August 2000 blieb ohne Ergebnis. Die Besitzer einigten sich in der Folge mit dem Staat, die ganze Entschädigungsfrage von einem neutralen Schiedsgericht beurteilen zu lassen.

Keine Willkür

Am 1. Dezember 2006 kam dieses Schiedsgericht zum folgenden Schluss: Der Staat muss an den Besitzer X 222 000 Franken, an den Besitzer A 126 000 Franken, an das Besitzerpaar Y 139 500 Franken sowie an den Besitzer Z 322 500 Franken bezahlen, und dies mit einem Zins von fünf Prozent ab dem 17. Juni 2003. Die Anwohner hatten wesentlich höhere Entschädigungen für die Wertverminderung ihrer Häuse verlangt. Zudem hat der Staat verschiedene Auslagen der Besitzer zu begleichen und auch die Kosten des Schiedsgerichts von rund 91 000 Franken zu übernehmen.Gegen das Urteil des neutralen Schiedsgerichts, dem u. a. Leute angehörten, welche sich im Immobilienwesen und in der Architektur auskennen, hat der Staat Rekurs eingereicht. Der Appellationshof des Kantonsgerichts hat nun diesen Rekurs abgelehnt mit der Begründung, dass das Schiedsgericht nicht willkürlich gehandelt habe. Das Kantonsgericht hält dabei fest, dass beim eingegangenen Kompromiss, die Angelegenheit vor ein neutrales Schiedsgericht zu bringen, nicht klare Entschädigungskriterien festgelegt worden seien, wodurch dieses gewisse Freiheiten genossen habe.Das Kantonsgericht erinnert auch daran, dass das Schiedsgericht den Verkaufspreis der angrenzenden Häuser ermittelt hat. Ohne Ausnahmebewilligung hätte das Unigebäude 45 m nach hinten versetzt werden müssen. Wäre dies tatsächlich so gebaut worden, hätten die Häuser der Anwohner laut Schiedsgericht keine Wertverminderung erlitten. Nun aber hätten die Benutzer der Büros in den oberen Stockwerken der Uni direkten Einblick in die Häuser der Anwohner. Weiter würde den Häusern das Sonnenlicht genommen. Zudem erscheine nun das Unigebäude in unmittelbarer Nähe sehr massiv. Das Schiedsgericht ging deshalb von einer Wertverminderung von 15 Prozent aus.Der Staat kann nun den Rekurs ans Bundesgericht weiterziehen.

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