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Staat plant Fonds zur Sanierung von Altlasten

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Autor: URS HAENNI

freiburgDer Umgang mit belasteten Standorten soll inskünftig in einem kantonalen Gesetz geregelt sein. Der Staatsrat hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf zuhanden des Grossen Rats ausgearbeitet. Dieser Entwurf war bereits in der öffentlichen Vernehmlassung und erfuhr einige Anpassungen. Altlasten sind eigentlich in der Bundesgesetzgebung geregelt; sie lässt jedoch Spielraum für die Kantone.

Das vorgelegte kantonale Gesetz regelt den Umgang mit abgrenzbaren Orten, deren Belastung von Abfällen stammt. Darunter fallen stillgelegte oder noch in Betrieb stehende Deponien und Abfallablagerungen, Betriebsstandorte, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde oder wird (einschliesslich Schiessanlagen) sowie Unfallstandorte.

Zentraler Punkt des Gesetzesentwurfes ist die Finanzierung der Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten. Es gilt das Verursacherprinzip, doch gibt es Fälle, in denen Verursacher einer Verschmutzung oder Eigentümer eines Standortes entweder nicht ermittelt werden können oder zahlungsunfähig sind.

Abgabe aus Deponien

Der Kanton will mit dem Gesetz auch Gemeinden oder Vereinen eine finanzielle Hilfe ermöglichen, deren finanzielle Mittel nicht für die Sanierung einer Deponie oder eines Schiessstandes ausreichen.

Für solche Fälle will der Staatsrat einen Fonds einrichten. Zur Speisung des Fonds zählt der Kanton auf eine Altlastenabgabe der Reaktordeponie Châtillon und der acht kantonalen Inertstoffdeponien. Und er sieht auch einen jährlichen Betrag im Staatsbudget dafür vor. Zudem fliessen Abgeltungen des Bundes direkt in diesen Fonds.

Nebst den Kosten, die nicht einem Verursacher in Rechnung gestellt werden können, würde der Fonds auch Ausgaben zurückerstatten, wenn sich ein Standort nach der Untersuchung als nicht belastet erweist.

Schwierige Kostenschätzung

Aus der Botschaft des Staatsrates geht hervor, dass man derzeit schwer abschätzen kann, wie viele Einnahmen aus der Altlastenabgabe in den Fonds fliessen werden. Man geht vorerst von 1,7 Millionen Franken pro Jahr aus. Auch die Kosten für die Massnahmen von belasteten Standorten seien schwierig zu bestimmen. Man rechnet mit 135 Millionen Franken, verteilt auf 20 Jahre. Darunter fallen 70 Millionen für Ablagerungsstandorte, 40 Millionen für Betriebsstandorte und 25 Millionen für Schiessanlagen. Der Fonds sollte von den Gesamtkosten 35 Millionen Franken abdecken.

Kommission für Altlasten

Der Gesetzesentwurf enthält noch weitere Massnahmen. So setzt der Staatsrat eine kantonale Kommission für Altlasten ein. Inskünftig wird eine Bewilligung für Bauten auf einem belasteten Standort notwendig; es gilt ein Zerstückelungsverbot und eine Meldepflicht, wenn ein belasteter Standort entdeckt wird.

Zahlen und Fakten

Standorte zu zwei Dritteln unbedenklich

Der Kanton Freiburg hat 2008 einen Kataster der belasteten Standorte publiziert. Darin sind 1136 Standorte erfasst: 460 Ablagerungsstandorte, 520 Betriebsstandorte und 156 Schiessanlagen. Bei zwei Dritteln sind keine negativen Einwirkungen zu erwarten, die restlichen Standorte müssen untersucht werden. 73 Standorte wurden voruntersucht, 18 davon im Detail. Bei je fünf Standorten ist eine Sanierung erfolgt oder geplant. La Pila gilt aufgrund der Auswirkungen auf die Saane als Sonderfall. uh

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