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Staat übernimmt Sanierung der Kreisel teilweise

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Freiburg Der Staatsrat empfiehlt jedenfalls dem Grossen Rat, eine Motion von Grossrat Jean-Daniel Wicht (FDP, Givisiez) zu überweisen, allerdings nicht ganz im Sinne des Motionärs. Wicht, Direktor des Freiburgischen Baumeisterverbandes, möchte mit seinem Vorstoss erreichen, dass die Unterhaltskosten bei bestehenden Knoten mit Kreiselverkehr auf Kantonsstrassen zwischen der betroffenen Gemeinde und dem Kanton im Verhältnis zur Verkehrsbelastung aufgeteilt werden.

Ja, aber …

In seiner Antwort teilt der Staatsrat die Meinung des Motionärs, dass die Verteilung der Sanierungs- und Unterhaltskosten angemessener ausgestaltet werden müsse. Er wehrt sich aber gegen eine Aufteilung im Verhältnis des Verkehrs jedes Armes. Er schlägt vor, dass die Sanierungs- und Unterhaltskosten für den Streifen, der den Kreisel durchquert, innerhalb dessen Mindestbreite künftig vom Staat getragen werden. «Alle übrigen Kosten bleiben städtebaulich», lässt er verlauten. Somit ist der Kanton bereit, einen Teil der Kosten zu übernehmen, wenn eine Kantonsstrasse den Kreisel durchquert.

30 000 Franken pro Kreisel

Überweist der Grosse Rat die Motion, die am Donnerstag behandelt wird, so muss der Staatsrat dem Grossen Rat innert Jahresfrist eine entsprechende Gesetzesrevision unterbreiten. Aufgrund des revidierten Gesetzes wird sich der Kanton mit rund 30 000 Franken pro Kreisel beteiligen, der saniert werden muss. Da jährlich zwei bis drei Kreisel saniert werden, ergibt dies laut Staatsrat eine jährliche Mehrbelastung für den Kanton zwischen 60 000 und 100 000 Franken. az

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