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Staat zahlt vier Millionen

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Das Kantonsparlament hat am 11. Mai 2005 eine Motion von Hans-Rudolf Beyeler mit 61 zu 45 Stimmen überwiesen. Der damalige CSP-Grossrat aus Oberschrot erreichte damit, dass der Kanton die Sanierung von Bahnübergängen subventionieren muss, nachdem der Bund sich von dieser Aufgabe verabschiedet hat. Nun ist der Grosse Rat aufgerufen, das kantonale Strassengesetz zu revidieren und gleichzeitig einen Kredit von über vier Millionen Franken zu sprechen.

329 Bahnübergänge im Kanton

Laut Botschaft des Staatsrates gibt es im Kanton Freiburg 329 Bahnübergänge. 244 gehören den Freiburger Verkehrsbetrieben (tpf), 60 der SBB, 22 der MOB und 3 der BLS. Laut Bahnverordnung müssen die Bahnübergänge mit Signalen oder Anlagen ausgerüstet sein, damit sie sicher befahren und betreten werden können. Grundsätzlich sind Schranken zu erstellen, doch sind Ausnahmen zulässig, namentlich bei unverhältnismässigen Kosten. So genügt gemäss Verordnung eine Blinklichtsignalanlage an Bahnübergängen mit schwachem Strassenverkehr. Falls es die Sichtverhältnisse zulassen, können Andreaskreuze als einziges Signal angebracht werden.Als sanierungsbedürftig gelten Bahnübergänge mit einer Sichtzeit von unter 12 Sekunden. Laut Angaben der Bahnunternehmen sind im Kanton 65 Bahnübergänge sanierungsbedürftig, wobei 55 der tpf und 10 der SBB gehören. Die gesamten Sanierungskosten betragen gemäss Botschaft rund 15,4 Millionen Franken. Durchschnittlich würde somit eine Sanierung 236 000 Franken kosten. Der Staatsrat ist nun gewillt, jede Sanierung mit höchstens 65 Prozent von 120 000 Franken, also mit 78 000 Franken, zu unterstützen. So sieht er vor, von 2008 bis 2014 Subventionen von total 4,225 Millionen zu gewähren, also jährlich 600 000 Franken.Der Grosse Rat wird die Gesetzesänderung sowie den Verpflichtungskredit in einer der nächsten Sessionen behandeln. az

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