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Staatsanwalt fordert 20 Monate Haft für Psychiater – Verteidiger will Freispruch

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Autor: pascal jäggi

Freiburg «Im Vergleich zu einigen anderen Fällen ist die Sachlage in diesem Fall klar», sagte der Substitut der Staatsanwaltschaft, Fabien Gasser, gleich zu Beginn seines Plädoyers. So klar, dass er für den Psychiater 20 Monate Haft mit drei Jahren Bewährungsfrist wegen Betrugs und Urkundenfälschung beantragte. Für die Ehefrau des Psychiaters forderte Gasser 15 Monate Haft, mit zwei bis drei Jahren Bewährung. Gewerbsmässiger Betrug könne jedoch weder dem Psychiater noch seiner Ehefrau nachgewiesen werden. Zusätzlich zur Bestrafung forderte Gasser eine eingeschränkte Berufsausübung für den Angeschuldigten. Er solle drei Jahre lang nur in der Praxis eines anderen Psychiaters arbeiten können, nicht aber selbständig, meinte Gasser. Das Rückfallrisiko sei zu gross, da der Psychiater über den Zeitraum von sechzehn Monaten «falsche» Rezepte ausgestellt habe und damit diverse Krankenkassen um knapp 130 000 Franken betrogen habe (FN vom 7. und 8. Mai).

Der medizinische Sachverständige habe während der Untersuchung aufgezeigt, dass die Thermographie von den Krankenkassen nicht anerkannt werde. Daher habe das Paar bewusst versucht, die Kassen zu täuschen, indem es diese Therapie als psychiatrische Behandlung verrechnet habe, folgerte Gasser.

Totale Rückweisung

Ganz anders sah das Bruno Kaufmann, Verteidiger der beiden Angeschuldigten. «Die Vorwürfe müssen abgewiesen werden», hielt Kaufmann fest. Seine Mandanten hätten eine Methode praktiziert, die von den Kassen durchaus anerkannt werden sollte.

Völlig fehl am Platz seien die zivilen Forderungen der Krankenkassen. «Das ist eine Frage, die von der Schlichtungskommission der Gesundheitsdirektion zu klären ist», meinte der Verteidiger. Die eingeschränkte Berufsausübung lehnte Kaufmann ab. Sein Mandant habe auf die Therapien verzichtet, seit gegen ihn ermittelt wurde, so Kaufmann, ein Rückfallrisiko sei daher auszuschliessen.

Die Untersuchung dürfe auch nicht als Grundlage für das Urteil dienen, da diese völlig einseitig geführt worden sei, bemängelte Kaufmann.

Die Angeschuldigten hofften zum Schluss, dass die Angelegenheit bald vorüber sein werde und dankten dem Gerichtspräsidenten André Waeber für seinen respektvollen Umgang mit dem Paar. «Dass wir unlauter gehandelt haben sollen, ist eine bösartige Unterstellung», sagte der Psychiater. Heute wird das Wirtschaftsstrafgericht sein Urteil fällen.

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