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Staatsanwalt fordert 24 bis 30 Monate

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Staatsanwalt fordert 24 bis 30 Monate

Gerichtsverhandlung gegen drei Mitglieder einer Jugendbande

Müssen drei angeklagte junge Diebe, Räuber und Feuerleger ins Gefängnis? Der Staatsanwalt fordert dies, die Verteidiger wollen bedingte Strafen wegen gelungener Wiedereingliederung.

Von CHRISTIAN SCHMUTZ

«Er hat provoziert und nach einer Reaktion der Leute systematisch alle geschlagen, die Widerstand leisteten», beschrieb Jean-Marc Sallin, Substitut der Staatsanwältin, den Angeklagten B. in seinem Plädoyer vor dem Bezirksgericht Saane. Arrogant habe der damals 18-jährige Deutschfreiburger im Herbst 1998 die Gegend zwischen Freiburg und Grolley terrorisiert (FN vom 30.4.).

Plötzlich wurde alles immer schlimmer

B. war aber nicht allein. Insgesamt 14 17- und 18-jährige junge Männer waren im Herbst 1998 in immer anderen Zusammensetzungen unterwegs. Es entstand eine Gruppendynamik, die immer schlimmer wurde. In Banden unterschiedlicher Zusammensetzungen haben die Teenager gestohlen, sind eingebrochen, haben Passanten Geld abgeknöpft und schliesslich gar Brände in Wohnhäusern gelegt – aus Rache, aus Spass oder um Spuren zu verwischen. Zweimal kamen dabei nur dank viel Glück keine Personen ums Leben.

Riesenglück bei einer Brandstiftung

In Villars-sur-Glâne waren die Feuerwehrleute bereits nach sieben Minuten auf Platz und hatten nach zwölf Minuten den Brand im ausgeraubten Keller gelöscht. Trotzdem mussten die Bewohner mit Gasmasken evakuiert werden. Mehrere Bewohner und zwei Feuerwehrleute mussten sich nach dem Einsatz ins Spital begeben.

Allein im Dezember 98 wurden dem Angeklagten D. 27 Fälle von Bandendiebstahl nachgewiesen. Für B. sprach die Staatsanwaltschaft von zwei einfachen Bränden, zwei Raubüberfällen, zwei Nötigungen und über 20 kleineren Delikten wie Sachbeschädigungen, Hausfriedensbruch und Diebstähle. Beim Brandfall Villars kurz vor Weihnachten war B. nicht dabei. Dafür aber G. Dieser war erst neu zur Bande gestossen und musste sich mit einer Art Mutprobe als gleichwertiges Bandenmitglied bewähren. «Die Masse von Delikten und deren Schlimme machen aus, dass die Angeklagten eingesperrt werden müssen», sagte Ankläger Sallin.

Die drei Pflicht-Verteidiger Jean-Michel Pariat, Bernard Loup und Caroline Wimann wollten nicht von einer Bande sprechen. Die Jungen seien zwar gemeinsam losgezogen, hätten aber bei den Einbrüchen kaum etwas abgesprochen und jeder habe einfach genommen, was er habe brauchen können. Auch sei die Zusammensetzung der Gruppen jeweils anders gewesen. Kaum etwas sei von den unreifen jungen Männern geplant worden, hiess es am Donnerstag.

Resozialisierung auf bestem Weg

Bisher seien die drei Angeklagten auf freiem Fuss gewesen. Dieses Vertrauen habe sich bewährt. Alle hätten sich sehr gut in die Gesellschaft integriert und bereuten ihre Jugendsünden, sagten die Verteidiger. Die drei seien über ihre kriminelle Vergangenheit hinweg. B. macht heute eine Lehre als Maler, D. ist Koch und G. stellvertretender Garagist.

D. war übrigens gestern erstmals vor dem Bezirksgericht Saane unter Präsident Pierre-Emmanuel Esseiva erschienen. Er war vor Prozessbeginn untergetaucht und war am Vorabend der Plädoyers aus Brasilien zurückgekehrt, um die Konsequenzen seines Handelns zu tragen. Heute Nachmittag soll das Urteil fallen.

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