Der Polizist, der im April 2010 im Autobahntunnel Sévaz auf ein gestohlenes Auto schoss und den Beifahrer tödlich verletzte, habe aus Notwehr gehandelt: Das sagen sein Verteidiger und der Staatsanwalt. Sie fordern einen Freispruch für den Waadtländer Polizisten. Ganz anders sieht dies der Anwalt der Familie des Opfers: Der Polizist habe mit Eventualvorsatz gehandelt, er sei wegen Tötung zu verurteilen. Die Anwältin des Fahrers des gestohlenen Autos fordert einen Freispruch für ihren Mandanten. Der Staatsanwalt hingegen plädierte gestern für eine 18-monatige unbedingte Haftstrafe wegen Gefährdung des Lebens. njb
Bericht Seite 3