Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Staatsanwalt fordert neun Jahre Zuchthaus

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der 41-jährige Mann, der am frühen Morgen des 1. März 2012 in der Alten Brunnengasse in Freiburg einen 30 Jahre alten Freund erstochen hatte, steht seit gestern vor dem Strafgericht des Saanebezirks. Die Gründe für die Bluttat bleiben wohl für immer unklar; der gestrige Verhandlungstag brachte jedenfalls kein Licht in die Sache. In seinen konfusen Ausführungen erklärte der Angeklagte, nach einem Streit sei es zu einem «tödlichen Unfall» gekommen. Staatsanwalt Marc Bugnon hingegen wies auf zahlreiche Ungereimtheiten in den Ausführungen des Angeklagten hin und forderte neun Jahre Zuchthaus wegen Mordes und zudem eine Alkoholentziehungskur in einer geschlossenen Anstalt.

Die Vorstrafen sprechen nicht für den Angeklagten. Mehrmals war er gewalttätig geworden. Der zugezogene Psychiater attestiert dem Angeklagten wegen seines exzessiven Alkoholkonsums–am Tag der Tat hatte er acht Liter Bier intus–eine verminderte Zurechnungsfähigkeit zur Tatzeit. Das Urteil verkündet dasGericht am nächsten Donnerstag. bearbeitet von mos/FN

Meistgelesen

Mehr zum Thema