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Staatsanwalt: Keine Stellenausschreibung

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Auf Ende Jahr läuft das Mandat von Staatsanwältin Anne Colliard ab. Nach der neuen Kantonsverfassung ist der Grosse Rat und nicht mehr der Staatsrat für die Wahl des Staatsanwaltes/der Staatsanwältin zuständig. Diese Bestimmung tritt aber erst am 1. Januar 2008 in Kraft.

In einer Anfrage an den Staatsrat wollte Grossrat Nicolas Bürgisser (CSP, Giffers) daher wissen, wann die Stelle öffentlich ausgeschrieben wird. Viele besorgte Bürger erwarteten nämlich bei der Besetzung dieses wichtigen Amtes «einen transparenten Ablauf».
Wie der Staatsrat in der soeben veröffentlichten Antwort festhält, wird die Wiederwahl der Staatsanwältin gemäss der geltenden Praxis für Magistraten durchgeführt. Eine öffentliche Ausschreibung erfolge demnach nur im Falle eines Rücktritts, nicht aber bei einer Bestätigung für eine weitere Amtsperiode.

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