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Staatsanwalt legt Affäre um die LNM zu den Akten

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Der ehemalige LNM-Präsident Olivier Arni war zurückgetreten, nachdem er dem Direktor der Schifffahrtsgesellschaft rückwirkend eine Lohnerhöhung genehmigt hatte. Der Staatsanwalt des Kantons Neuenburg habe nun die Einstellungsverfügung für das Verfahren am 13. August publiziert, berichtete das Westschweizer Radio. Die Agentur Keystone-SDA konnte Einsicht in eine Kopie des Dokuments nehmen. Arni sagte demnach, er wisse nicht mehr, weshalb er die rückwirkende Lohnerhöhung für den Direktor Jean-Jacques Wenger unterzeichnet habe. Die Lohnerhöhung bleibt gemäss Staatsanwalt jedoch wirksam, da sie von zwei Mitgliedern des Verwaltungsrats unterschrieben worden ist: Arni und Wenger. Bereits im Dezember 2017 wurde Frédéric Geissbuhler zum neuen Präsidenten der Schifffahrtsgesellschaft ernannt. Arni selbst hatte die Lohnerhöhung für Wenger als Fehler bezeichnet und Ende September 2017 seinen Rücktritt aus der Neuenburger Stadtregierung bekannt gegeben.

Arni hatte als Präsident der Gesellschaft dem Direktor eine Lohnerhöhung von 2000 Franken im Monat genehmigt. Der Entscheid datiert vom November 2015, galt aber rückwirkend ab August 2014. Der Direktor wurde nach Problemen beim Betrieb der Schifffahrtsgesellschaft Anfang 2017 entlassen. Und das Bundesamt für Verkehr verlängerte die Konzession der Schifffahrtsgesellschaft zunächst nur um zwei Jahre statt um zehn.

sda/cn

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