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Staatsanwalt mit Gerichtsurteil unzufrieden

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Das Bezirksgericht Broye hat kürzlich einen Polizisten, der im Juli 2013 in einer 50er-Zone in Dompierre mit 78 km/h geblitzt worden war, freigesprochen. Der Polizist hatte eine Autofahrerin verfolgt, welche am Steuer telefonierte. Die Staatsanwaltschaft hatte den Polizisten mittels Strafbefehl zu einer Busse von 300 Franken verknurrt. Nun hat der Generalstaatsanwalt Fabien Gasser einen Rekurs gegen das Urteil des Bezirksgerichts angekündigt. «Ich verlange vom Richter, dass er das Urteil vollständig begründet», hält Gasser fest und bestätigt eine Meldung der Zeitung «24 heures». «Ich kann den Rekurs zurückziehen, wenn das Urteil überzeugend ist», fährt er fort.

Verhältnismässigkeit

«In vielen Situationen ist es für einen Polizisten im Amt angebracht, die erlaubte Geschwindigkeit zu überschreiten», sagt Gasser. «In diesem Fall war ich aber der Meinung, dass es unverhältnismässig war.» In seinem Strafbefehl hatte er die Gesetzesverletzung der Autolenkerin mit der Geschwindigkeitsüberschreitung des Korporals abgewogen. Er kam dabei zum Schluss, dass sich eine Raserei durchs Dorf nicht rechtfertigte. Deshalb verurteilte er den Polizisten wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln.

Das Bezirksgericht seinerseits hatte der Tatsache Rechnung getragen, dass der Polizist nicht wusste, ob die Autolenkerin selber angerufen oder ob sie einen Anruf erhalten hatte. Auch war es der Ansicht, dass die Tempoüberschreitung nur von kurzer Dauer war. Sollte der Generalstaatsanwalt seinen Rekurs aufrechterhalten, so muss der Fall erneut behandelt werden, diesmal vom Kantonsgericht. bearbeitet von az/FN

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