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Staatsanwalt muss in den Ausstand treten

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Es war die Freiburger Kantonspolizei, die am 10. Juli eine Medienmitteilung zu einem grossen Kokainhandel verschickt hatte. Doch es ist ein Staatsanwalt, der in den Ausstand treten muss. Denn er hat die Medienmitteilung gelesen und genehmigt. Die Polizei teilte damals mit, dass sie einen Kokainhandel aufgedeckt hatte. Sie war einem 37-jährigen Kokaindealer aus dem Kanton Freiburg auf der Spur und entdeckte dabei einen grossen Drogenhändlerring. Laut der damaligen Mitteilung hatte die Polizei nebst dem Dealer zwei Body Packer und den Anstifter festgenommen (FN vom 11. Juli).

Und genau dieser Anstifter hat sich erfolgreich dagegen gewehrt, dass der gleiche Staatsanwalt, der das Verfahren bisher führte und die Medienmitteilung abgesegnet hatte, die Untersuchung weiterführt. Er sei befangen und von seiner Schuld überzeugt, argumentierte die Anwältin des Mannes. Das Freiburger Kantonsgericht stützt diese Sicht nun in einem vor kurzem veröffentlichten Urteil. In der Mitteilung werde klar die Aussage gemacht, dass der Mann der Anstifter sei und dass dies aus den bisherigen Untersuchungen hervorgehe. Diese Aussage werde nirgends relativiert.

Das Kantonsgericht schickt den Staatsanwalt darum in den Ausstand und beauftragt den Freiburger Generalstaatsanwalt, eine neue Person für die Untersuchung zu bestimmen.

njb

Freiburger Kantonsgericht, Entscheid 502 2018 173

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