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Staatsanwalt verurteilt Mann wegen unerlaubten Handels mit Hundewelpen

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Im November 2012 kaufte ein 27-jähriger Mann in Deutschland sieben Französische Bulldoggen-Welpen von einem polnischen Züchter. Mit seinem Privatauto transportierte er sie in die Schweiz–ohne die nötigen Papiere und ohne den Import am Zoll anzugeben. In der Schweiz verkaufte er die Welpen an private Käufer für einen Preis zwischen 750 und 1500 Franken. Dabei verwendete er jedoch nicht seinen eigenen, sondern einen falschen Namen.

Ende Januar 2013 kaufte der im Sensebezirk wohnhafte Mann von demselben Züchter erneut vier Französische Bulldoggen-Welpen und zwei Englische Bulldoggen-Welpen. Auch diese transportierte er in die Schweiz, ohne die Import- und Zollbestimmungen zu beachten. Auf der Internetseite www.gratis-inserate.ch bot er die Welpen anschliessend zum Verkauf an. Dabei vermittelte er laut Strafbefehl den Eindruck, die jungen Hunde seien gesund, würden bei ihm im Haus aufwachsen und seien sozialisiert–jedoch müsse er sie «aus privaten Gründen leider abgeben».

Wie es im Strafbefehl heisst, stimmte dies jedoch nicht: Am 8. Februar beschlagnahmte die Polizei die Welpen, die sich in einer verschmutzten Garage befanden, und übergab sie dem Freiburger Tierschutzverein. Dieser teilte der Staatsanwaltschaft daraufhin mit, dass alle Hunde von Intestinalparasiten befallen seien. Einer leide zudem an einer Missbildung des Ausscheidungstrakts, einer schiele und zwei seien an einer Lungenentzündung erkrankt. Grund für die Erkrankungen und die Missbildung sei der Parasitenbefall. Dieser wiederum sei darauf zurückzuführen, dass die Welpen entweder zu früh von ihrer Mutter getrennt respektive ganz ohne Mutter und mit Ersatzprodukten aufgezogen wurden, oder aber dass die Mutter schon krank war.

540 Stunden Arbeit

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat den 27-jährigen Mann nun deswegen per Strafbefehl der Urkundenfälschung, des versuchten Betrugs, der Tierquälerei, der Übertretung des Tierschutzgesetzes, der Übertretung des Tierseuchengesetzes und der Übertretung des Mehrwertsteuergesetzes schuldig gesprochen. Da der Mann bereits einige Vorstrafen aufweist, stellt die Staatsanwaltschaft keine positive Prognose und sieht von einem bedingten Strafvollzug ab. Für die zahlreichen Vergehen sei eine Freiheitsstrafe von vier Monaten angemessen, urteilt die Staatsanwaltschaft. Dies entspricht 480 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Für die Gesetzesübertretungen sieht die Staatsanwaltschaft zusätzlich eine Busse von 1500 Franken vor. Da der Mann jedoch von der Sozialhilfe abhängig sei und nicht über die nötigen Mittel verfüge, wird auch die Busse umgewandelt–in 60 Stunden gemeinnützige Arbeit. Zudem muss der Mann die Verfahrenskosten von 705 Franken tragen. rb

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