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Staatsanwalt will 18 Jahre Haft und Verwahrung

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«Er ist ein Psychopath im klinischen Sinne, er empfindet keine Gefühle.» Das sagte gestern der Freiburger Staatsanwalt Marc Bugnon über den 59-jährigen Portugiesen, der am 29. Dezember 2014 seine Frau erdrosselt hat. Er steht zurzeit vor dem Strafgericht des Saanebezirks und ist auch des sexuellen Missbrauchs seiner Söhne aus einer früheren Beziehung angeklagt (FN von gestern).

Gegen aussen erscheine der Mann als sehr ruhig und nett. «So schaffte er es auch immer wieder, neue Beziehungen aufzubauen», sagte Bugnon. Der Mann war drei Mal verheiratet und hatte mit einer weiteren Frau im Konkubinat gelebt. Zu Hause forderte er, dass die Familie sich ihm beugte. Seine erste Frau habe er einmal nachts nackt im Wald an einen Baum gebunden und Zucker gestreut, um Ameisen anzulocken – um sie zu strafen. Bugnon zeigte auf, dass der Angeklagte alle seine Frauen vergewaltigt hatte; und dass es immer wieder zu Strangulationsszenen gekommen sei. Verurteilt ist er deswegen nie worden. Als dem Mann am 29. Dezember 2014 klar geworden sei, dass seine Frau sich wirklich scheiden lassen wolle, habe er an ihrem Halstuch gezogen. «Lange und mit viel Kraft.»

Bereits weit zurück liegt der sexuelle Missbrauch: Der Portugiese soll vor fünfzehn Jahren seine beiden Söhne über mehrere Jahre hinweg missbraucht haben. Der Staatsanwalt betrachtet die Aussagen der Söhne als glaubhaft.

Laut Gutachten habe der Mann eine besonders ausgeprägte Persönlichkeitsstörung. «Er simuliert Gefühle nur. So kann er auf Knopfdruck weinen», so Bugnon. Er handle nur aus egoistischen Motiven und zeige nie auch nur die geringste Reue. Bugnon forderte eine Haftstrafe von 18 Jahren. «Doch diese Strafe ist keine Lösung, denn er ist nicht therapierbar.» Angesichts seiner Vorgeschichte sei die Rückfallgefahr gross. Darum forderte der Staatsanwalt auch die Verwahrung des Angeklagten: «Wir müssen die Gesellschaft vor ihm schützen.»

Opfer als Profiteurin

Pflichtverteidiger Sébastien Pedroli zeichnete ein völlig anderes Bild: Das Opfer sei keine Heilige gewesen, sagte er. «Sie hat den Angeklagten nur geheiratet, um in die Schweiz zu kommen und mit seinem Geld ein Nähatelier zu eröffnen.» Als sie das Nähatelier – ihren Traum – verwirklicht habe, sei ihr Mann nur noch ein störendes Anhängsel gewesen, das sie loswerden wollte.

Der Angeklagte habe bis zuletzt gehofft, dass seine Frau zu ihm zurückkehre. Umso grös­ser sei die Enttäuschung gewesen, als er am 29. Dezember erkannt habe, dass sie sich tatsächlich scheiden lassen wolle. «Er hat sie aber nicht töten wollen.» Er habe auch gleich nach der Tat reagiert und seinen Kollegen gerufen; mit dessen Auto brachten sie die bewusstlose Frau auf den Notfall.

Elodie Fuentes, die Assistentin des Pflichtverteidigers, ging auf den sexuellen Missbrauch ein, den der Angeklagte bestreitet. Sie stellte die Vorwürfe der beiden Söhne als Racheakt der Mutter dar. «Schon nach der Trennung hatte sie ihren Mann davon abgehalten, die Buben zu sehen.» Sehe man sich den Film der Befragung des einen Sohnes an, habe man das Gefühl, dass er Auswendiggelerntes rezitiere. «Sie bringen nur Lügen vor», sagte sie.

Pedroli forderte darum einen Freispruch für die Vergewaltigung der Frau sowie den sexuellen Missbrauch. Sowie eine «viel mildere Haftstrafe, als der Staatsanwalt fordert»: Es gehe nicht um frühere Vergehen des Mannes, sondern nur um die aktuellen Anklagepunkte.

Dem Angeklagten kam das Schlusswort zu. Hatte er am Dienstag beharrlich geschwiegen, sagte er gestern: «Es tut mir leid, was passiert ist. Ich entschuldige mich bei der Familie.» Richter Benoît Chassot fragte ihn, ob er dies für die Familie auf Portugiesisch sage könne. «Ich erinnere mich nicht, wie man das sagt», wiegelte der Angeklagte ab.

Das Gericht verkündet sein Urteil am 30. März.

Definition

Titel Titel

Der Staatsanwalt fordert, dass der Mann, der seine Frau erdrosselt hat, nach seiner Haftstrafe verwahrt wird. Eine Verwahrung ist die dauerhafte Inhaftierung von gefährlichen Straftätern mit Persönlichkeitsstörungen oder psychischen Störungen über den Vollzug der Freiheitsstrafe hinaus. Sie ist eine Massnahme und keine Strafe: Sie dient dem Schutz der Öffentlichkeit und kann von der Dauer her über die lebenslange Freiheitsstrafe hinausgehen. Das Gericht prüft periodisch, ob der Täter vorzeitig aus der Verwahrung entlassen werden kann. Im Februar 2004 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Verwahrungsinitiative angenommen: Danach sollen Sexual- oder Gewaltstraftäter, die «als extrem gefährlich erachtet und nicht therapierbar eingestuft» werden, bis an ihr Lebensende verwahrt werden.

njb

Definition

Mit der Verwahrung die Gesellschaft schützen

Der Staatsanwalt fordert, dass der Mann, der seine Frau erdrosselt und seine Söhne sexuell missbraucht hat, nach seiner Haftstrafe verwahrt wird. Eine Verwahrung ist die dauerhafte Inhaftierung von gefährlichen Straftätern mit Persönlichkeitsstörungen oder psychischen Störungen über den Vollzug der Freiheitsstrafe hinaus. Sie ist eine Massnahme und keine Strafe: Sie dient dem Schutz der Öffentlichkeit und kann von der Dauer her über die lebenslange Freiheitsstrafe hinausgehen. Das Gericht prüft periodisch, ob der Täter vorzeitig aus der Verwahrung entlassen werden kann. Im Februar 2004 hat die Schweizer Stimmbevölkerung die Verwahrungsinitiative angenommen: Danach sollen Sexual- oder Gewaltstraftäter, die «als extrem gefährlich erachtet und nicht therapierbar eingestuft» werden, bis an ihr Lebensende verwahrt werden.

njb

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