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Staatsanwalt will Garnier einvernehmen

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Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat beim Grossen Rat die Aufhebung der Immunität von Staatsrätin Marie Garnier (Grüne) beantragt. Diese teilte Generalstaatsanwalt Fabien Gasser gestern in einem Communiqué mit. Wie Gasser schreibt, sei die Staatsanwaltschaft zur Ansicht gelangt, «dass die objektiven Bedingungen einer Amtsgeheimnisverletzung durch die Enthüllungen, die am 19. Mai 2017 in den ‹Freiburger Nachrichten› erschienen sind, von der Staatsrätin Marie Garnier erfüllt wurden». Die FN hatten damals berichtet, dass Garnier diverse Dokumente über die Beziehungen zwischen dem Oberamtmann des Saanebezirks und dem Staatsrat an verschiedene Medien versandt hatte, darunter ein Auditbericht (siehe Kasten).

Beide Bedingungen erfüllt

Wie Gasser gegenüber den FN sagte, habe er im Wesentlichen zwei Fragen prüfen müssen: Ist die betroffene Person ans Amtsgeheimnis gebunden, und handelt es sich um vertrauliche Dokumente? «Beides ist erfüllt», so Gasser. «Als Staatsrätin ist Marie Garnier ans Amtsgeheimnis gebunden, und bei den übermittelten Informationen handelt es sich um sensible und vertrauliche Daten.»

Um subjektive Elemente wie die Rechtfertigungsgründe zu ermitteln, muss der Generalstaatsanwalt nun die Staatsrätin einvernehmen, heisst es im Communiqué. Dies sei nur durch eine Aufhebung der politischen Immunität möglich. Würde er diesen Schritt nicht machen, müsste er den Fall zu den Akten legen, so Gasser.

Bisher hat die Staatsanwaltschaft eine allfällige Amtsgeheimnisverletzung in einer Voruntersuchung geprüft. Gibt der Grosse Rat dem Gesuch um eine Aufhebung der Immunität statt, wird daraus eine Strafuntersuchung. «Die Staatsrätin würde dann als Beschuldigte einvernommen», so Gasser gegenüber den FN. Er erinnert aber daran, dass weiterhin die Unschuldsvermutung gilt.

Gasser erhofft sich von einer Einvernahme Garniers auch weitere Informationen über die Weitergabe eines Briefwechsels zwischen dem Oberamtmann und dem Staatsrat an den Radiosender RTS (siehe Kasten). Dazu läuft ein Strafverfahren gegen Unbekannt, die Untersuchung habe aber noch nicht erlaubt, den oder die Täter zu identifizieren.

Das Gesuch um eine Aufhebung der Immunität dürfte frühestens im Oktober im Grossen Rat behandelt werden. Stimmt das Parlament dem zu, möchte Gasser das Dossier prioritär behandeln und möglichst bis Ende Jahr zum Abschluss bringen.

Garnier will sich erklären

Wie das Sekretariat des Grossen Rats gegenüber der Nachritenagentur SDA erklärte, muss das Büro des Parlaments erst eine Sonderkommission bestimmen, die sich des Dossiers annimmt. Diese Kommission soll anlässlich der nächsten Sitzung des Büros am 1. September bestellt werden.

Der Grosse Rat wird dann wahrscheinlich nicht nur über den Antrag der Staatsanwaltschaft zur Aufhebung der Immunität beraten, sondern auch über einen gleichlautenden Antrag von Marie Garnier selber. Garnier sagte gegenüber den FN, sie unterstütze die Aufhebung der Immunität. Dies habe sie dem Generalstaatsanwalt mündlich und über ihren Anwalt auch schriftlich mitgeteilt. Zusammen mit dem Anwalt wolle sie nächste Woche zudem selber einen Antrag über die Aufhebung ihrer Immunität zuhanden des Grossen Rats einreichen. «Ich möchte erklären können, warum ich den Entscheid getroffen habe, diese Dokumente zu übermitteln», so Garnier. Sie sagt, dass nach dem Informationsleck an das Westschweizer Radio ungerechtfertigte Vorwürfe an eine Mitarbeiterin ihrer Direktion erhoben worden waren. «Ich hätte es nicht mit meinem Gewissen vereinbaren können, wenn ich diese Frau nicht unterstützt hätte.»

Hier geht’s zur ganzen Vorgeschichte.

Die Kantonsregierung wollte gestern noch keine Stellung zum Gesuch um Aufhebung der Immunität ihrer Ratskollegin nehmen. «Der Staatsrat hat nicht darüber beraten können», so Vizekanzler Marc Valloton. Staatsratspräsident Maurice Ropraz war gestern nicht erreichbar. Im Mai hatte der Staatsrat das Dossier rund um das Oberamt Saane von Garnier an Ropraz delegiert. In einer Pressekonferenz hatte dieser damals Garniers Kommunikation in dieser Affäre als ungeschickt und unangebracht bezeichnet.

Kommentar

Urs Haenni

Das Vertrauen des Bürgers steht auf dem Spiel

Dass die Freiburger Staatsanwaltschaft die Aufhebung der politischen Immunität eines Regierungsmitglieds fordert, ist aussergewöhnlich. Generalstaatsanwalt Fabien Gasser kann sich nicht an einen vergleichbaren Fall erinnern. Dennoch scheut er die Verantwortung nicht, Staatsrätin Marie Garnier in ein Strafverfahren zu verwickeln. Das ist richtig und wichtig. Die Justiz nimmt so ihre Rolle als dritte Gewalt im Staat wahr, auch wenn der gute Ruf und die Amtsführung einer Staatsrätin beeinträchtigt werden könnten. Es geht der Staatsanwaltschaft um ein übergeordnetes Interesse: das Vertrauen der Bevölkerung in ihre Regierung. Denn dieses bildet das Fundament einer funktionierenden Demokratie. Auch Marie Garnier, die als Vertreterin einer Kleinpartei ihren Regierungssitz immer mit dem Vertrauen der Bevölkerung legitimierte, ist sich dessen bewusst. Deshalb verschliesst sie sich auch selber nicht einer juristischen Prüfung ihres umstrittenen Vorgehens, Medien vertrauliche Dokumente zuzuspielen. Garnier hat in ihrer politischen Karriere oft ihr Herz sprechen lassen und sich dabei über politische Konventionen hinweggesetzt. Ob dies auch auf juristischer Ebene funktioniert, wird sich nun zeigen. Garniers Zukunft als Staatsrätin hängt davon ab.

Vorgeschichte

Vertrauliche Dokumente verschickt

Zwischen Staatsrätin Marie Garnier (Grüne) und dem Oberamtmann des Saanebezirks Carl-Alex Ridoré (SP) kriselte es seit geraumer Zeit. Es ging um Führungs- und Kompetenzfragen sowie um strukturelle Mängel, die zu Funktionsstörungen im Oberamt geführt hatten. Zur Affäre wurde der Streit aber erst im April mit der Veröffentlichung eines vertraulichen Briefwechsels zwischen den beiden Magistraten durch das Westschweizer Radio RTS. Ridoré äusserte darin gegenüber Garnier den Verdacht, dass der Grund für die Kündigung von zwei juristischen Beraterinnen möglicherweise Mobbing gewesen sei. Marie Garnier versandte daraufhin vertrauliche Berichte und Dokumente mit Personendaten an Medienschaffende. Bald wurde deswegen die Frage nach einer möglichen Amtsgeheimnisverletzung laut – einem Offizialdelikt.

jcg

 

 

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