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Staatsanwälte: Neu auch Leiter der Untersuchung

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Im zu Ende gehenden Jahr hat der Grosse Rat einige Gesetze verabschiedet, die sich bereits im neuen Jahr auswirken werden. Dazu zählt das neue Justizgesetz, das aufgrund der Reform auf Bundesebene total revidiert werden musste.

Staatsanwaltschaftsmodell

Die wichtigste Änderung im Kanton Freiburg betrifft die Zusammenlegung von Untersuchungsrichteramt und Staatsanwaltschaft. Untersuchungsrichter wird es nicht mehr geben. Die Strafuntersuchungen werden künftig von Staatsanwälten geleitet, die auch Anklage erheben und diese selber vor Gericht vertreten.

Umstritten war in diesem Zusammenhang die Wahl des neuen Generalstaatsanwalts. Nachdem sich die bisherige Staatsanwältin Anne Colliard nicht zur Wahl stellte, setzte sich im Grossen Rat überraschend der 36-jährige Fabien Gasser, bisheriger Substitut der Staatsanwaltschaft, gegen die Untersuchungsrichter Jean-Luc Mooser und Olivier Thormann durch.

Neu müssen die Kantone auch Zwangsmassnahmengerichte vorsehen, die Untersuchungshaft anordnen oder genehmigen. Damit wird der im Jahre 2005 eingeführte Haftrichter wieder abgeschafft.

Kein Familiengericht

Andererseits hat der Grosse Rat die Einführung eines Familiengerichts abgelehnt, dies entgegen dem Antrag des Staatsrates. Vielmehr soll in Familienverfahren, bei denen die Kindsinteressen auf dem Spiel stehen, die Mediation im Vordergrund stehen.

Kantonsgericht künftig im Augustinerkloster

Zu reden gab auch die Wahl des künftigen Standortes des Kantonsgerichts. Der Staatsrat schlug einen Umbau des ehemaligen Augustinerklosters in der Freiburger Altstadt vor. Dies behagte aber den Kantonsrichtern nicht, welche befürchteten, dass schon bald einmal Platzmangel herrschen würde. Der Grosse Rat entschied sich aber für den Umbau des Klosters und sprach einen Kredit von 13 Millionen Franken. In zwei Jahren soll das Gericht in die ehemaligen Klostermauern einziehen.

Oberamtmann bewilligt Videoüberwachung

Der Grosse Rat hat auch ein Gesetz über die Videoüberwachung verabschiedet. Er entschied dabei, dass die Bewilligungen dazu vom Oberamtmann erteilt werden sollen, da dieser besser wisse, wo solche Anlagen nötig sind. Der Staatsrat wollte, dass die Justiz- und Sicherheitsdirektion diese Bewilligungen erteilt, um eine einheitliche Bewilligungspraxis zu garantieren.

Mutterschaftsbeiträge für alle Mütter

Als erster Kanton hat Freiburg ein Gesetz verabschiedet, das Mutterschaftsbeiträge für alle Mütter vorsieht, also auch für jene, die nicht erwerbstätig sind, und zwar während 14 Wochen. Dabei wird der Kanton sämtliche Kosten tragen, die jährlich auf fünf Millionen geschätzt werden. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2011 in Kraft.

Neu hat Freiburg ein Gesetz über die Ausübung der Prostitution. Dabei hat der Grosse Rat entgegen dem Antrag des Staatsrates entschieden, dass sich alle Sexanbietenden obligatorisch bei der Polizei registrieren lassen müssen.

Freiburg tritt dem Harmos-Konkordat bei

Im Jahre 2010 fanden auch zwei kantonale Volksabstimmungen statt. Anfang März bestätigte das Stimmvolk den Beitritt Freiburgs zum Harmos-Konkordat, das eine Vereinheitlichung der obligatorischen Schule anstrebt. Der Grosse Rat hatte im Vorjahr fast einstimmig einen Beitritt befürwortet, doch hatte in der Folge das Komitee «Elternforum» das Referendum ergriffen. Es kam zu einer lebhaften Abstimmungskampagne.

Deutlich Ja hat das Stimmvolk Anfang Sommer auch zum neuen interkommunalen Finanzausgleich gesagt. Zur Abstimmung kam es, weil der Kanton jährlich zwölf Millionen Franken an den Bedarfsausgleich gewährt, womit das neue Gesetz dem obligatorischen Finanzreferendum unterstellt werden musste. az

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