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Staatsanwältin Colliard macht den Weg frei

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Autor: walter buchs

freiburg Anfang 2011 tritt im Kanton Freiburg das neue Justizgesetz in Kraft. Als Hauptneuerung sieht dieses die Zusammenlegung der heutigen Staatsanwaltschaft und des Untersuchungsrichteramts vor. An der Spitze der neuen Staatsanwaltschaft wird eine Generalstaatsanwältin oder ein Generalstaatsanwalt mit – im Vergleich zu heute – erweiterten Aufgaben und Kompetenzen stehen. Die neue Amtsperson wird aus dem Kreis der Staatsanwälte voraussichtlich im September vom Grossen Rat gewählt.

Keine Funktionsgarantie

Am Mittwoch hat die Regierung nun bekannt gegeben, dass die seit 20 Jahren amtierende Staatsanwältin Anne Colliard im Einvernehmen mit dem Staatsrat beschlossen hat, ihre Tätigkeit per Ende 2010 aufzugeben und in den Ruhestand zu treten. Die bald 58-jährige Colliard betonte den FN gegenüber, dass bei der Abschaffung einer Stelle die betroffene Person gemäss Gesetz über das Staatspersonal Anrecht auf eine neue Funktion in gleicher hierarchischer Stellung und zu gleichen finanziellen Bedingungen hat. Ist das nicht der Fall, sieht das Gesetz die Versetzung in den Ruhestand vor.

Da der Grosse Rat für die Wahl des neuen Generalstaatsanwalts zuständig ist, konnte der Staatsrat gegenüber der amtierenden Staatsanwältin keine Garantie für eine Weiterbeschäftigung gemäss den im Gesetz vorgesehenen Bedingungen abgeben. Anne Colliard hat deshalb die im Gesetz vorgesehene Gelegenheit wahrgenommen, um nach Ende der laufenden Amtsperiode in den Ruhestand zu treten, wie sie gegenüber den FN sagte. Die geltenden Bestimmungen des Pensionskassengesetzes seien im Moment noch günstig.

Baldige Ausschreibung

«Trotz insgesamt 30-jähriger Tätigkeit bei der Staatsanwaltschaft hätte ich noch die Energie, die neue Aufgabe anzupacken», beteuert Anne Colliard im Gespräch mit den FN. Sie habe aber keine Garantie gehabt, dass sie dann auch gewählt würde, weshalb sie die Gelegenheit für die Versetzung in den Ruhestand wahrnehme.

Angesichts der Bedeutung des neuen Postens, seines repräsentativen Charakters und der dafür verlangten hohen Anforderungen sieht das Justizgesetz in den Übergangsbestimmungen vor, dass die Stelle des Generalstaatsanwalts bei seiner erstmaligen Besetzung öffentlich ausgeschrieben wird. Es ist vorgesehen, dass die Ausschreibung noch in dieser Woche im Amtsblatt erfolgt. Bezüglich ihrer Person wollte sie vor der Stellenausschreibung Klarheit schaffen, unterstreicht Anne Colliard gegenüber den FN. Bekannt ist bis jetzt, dass sich der Präsident des Untersuchungsrichteramts Jean-Luc Mooser für den prestigeträchtigen Posten interessiert.

Dank der Regierung

In der Medienmitteilung erinnert der Staatsrat daran, dass Anne Colliard bei ihrer Wahl als Staatsanwältin vor 20 Jahren in der Schweiz die erste Frau in dieser Funktion war. Er dankt ihr «für ihren engagierten und kompetenten Einsatz im Dienste der Justiz und des Staates.»

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