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Staatsanwaltschaft fordert acht Jahre Gefängnis für ehemaligen Kassier von Belfaux

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In Belfaux erbeutete der ehemalige Gemeindekassier über Jahre hinweg fast sechs Millionen Franken.
Alain Wicht/a

Der ehemalige Kassier von Belfaux bereicherte sich während Jahren am Gemeindevermögen. Das Wirtschaftsstrafgericht muss nun entscheiden, für wie lange er ins Gefängnis soll und was mit den beschlagnahmten Vermögenswerten passiert.

«Das Verhalten des Beschuldigten zeugt von Kälte, Skrupellosigkeit und Arroganz.» So lautet das Fazit von Rechtsanwalt Alexis Overney, der die Gemeinde Belfaux in einem Strafprozess gegen deren ehemaligen Kassier vertritt. Das Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Freiburg beschäftigt sich seit vergangener Woche mit dem Fall (die FN berichteten), am Montag standen Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Privatklägern und Verteidigung auf dem Programm.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 52-jährigen Freiburger vor, sich während 15 Jahren schamlos aus der Gemeindekasse bedient und so knapp sechs Millionen Franken erbeutet zu haben. Mit dem Geld finanzierte der Beschuldigte seinen teuren Lebensstil und tätigte Investitionen in Immobilien im In- und Ausland. Aufgrund dieses Sachverhalts forderte die stellvertretende Generalstaatsanwältin Alessia Chocomeli-Lisibach am Montag vor Gericht eine Freiheitsstrafe von acht Jahren für den Angeklagten.

«Buchhalterische Gymnastik»

Dass der 52-Jährige den Betrag in Millionenhöhe veruntreut hat, wurde am Montag von niemandem angezweifelt und ist ausführlich dokumentiert. In ihrer Anklageschrift legt die Staatsanwältin dar, wie der Familienvater dabei vorging: Er hob Barbeträge vom Gemeindekonto ab und verdeckte dies in der Buchhaltung mit fiktiven Zahlungen, er fabrizierte Rechnungen, und er bediente sich doppelter Buchungen und anderer – so Staatsanwältin Chocomeli-Lisibach – «buchhalterischer Gymnastik», um Gelder der öffentlichen Hand in seine Tasche fliessen zu lassen.

Umstritten war vor Gericht hingegen, welche Strafe für das Verhalten des Beschuldigten angemessen ist und was mit den von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Vermögenswerten geschehen soll. Der 52-Jährige hatte nämlich nicht nur sich selber ein Leben im Luxus finanziert, sondern auch mehrere Geliebte sowie seine Ehefrau mit dem erbeuteten Geld unterstützt. Diese wehrten sich vor Gericht gegen die Einziehung ihrer Bankkonten und Immobilien und machten geltend, von den Machenschaften des Beschuldigten nicht die leiseste Ahnung gehabt zu haben. Auch wenn sämtliche beschlagnahmten Häuser, Autos und Bankkonten an die Gemeinde Belfaux fallen sollten, wird in deren Gemeindekasse weiterhin ein grosses Loch klaffen, denn von zweieinhalb Millionen Franken des erbeuteten Betrags fehlen noch immer jede Spur.

Experten fanden nichts

Trotz den Täuschungsmanövern des Beschuldigten stellt sich unweigerlich die Frage, wie es möglich ist, dass während 15 Jahren weder der Gemeinderat noch die Finanzkommission oder die Revisionsstelle das Fehlen von Millionen in der Gemeindekasse bemerkten. Sogar zwei ausgewiesene Finanzexperten, welche die Buchführung des 52-jährigen Beschuldigten überprüften, entlasteten diesen vollumfänglich und dankten ihm für seine Kooperation. Aufgedeckt wurden die Machenschaften schliesslich nicht von einem Experten, sondern vom Gemeindeschreiber, der per Zufall darauf stiess, als er unstimmigen Beträgen in der gemeinsamen Kaffeekasse nachging.

Weil die Frage nach der Sorgfaltspflicht von Gemeinde, Revisionsstelle und Experten für die juristische Qualifikation der vom Beschuldigten begangenen Delikte von Belang ist, konzentrierte sich die Verteidigung darauf und betonte, wie mühelos der 52-Jährige die Millionen veruntreuen konnte. «Niemand hat seinen Job gemacht und niemand hat die Grösse, dies hier nun zuzugeben», sagte Verteidiger André Clerc, der für seinen Mandanten eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und vier Monaten forderte, und griff damit die im Gerichtssaal anwesende Gemeindepräsidentin von Belfaux, Anne-Marie Probst, frontal an. Diese hatte am ersten Prozesstag zu Protokoll gegeben, dass sie volles Vertrauen in den Kassier gehabt hatte und von Buchhaltung nur wenig verstand. Der Beschuldigte wusste dies zu nutzen und versicherte der Gemeindepräsidentin wiederholt, dass man schon immer so vorgegangen sei.

Das Urteil des Wirtschaftsstrafgerichts wird Ende März erwartet.

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