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Staatsanwaltschaft muss sich vermehrt mit haltlosen Beschwerden befassen

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Am 21. Mai fand in Attalens eine Party statt, die den damaligen Corona-Bestimmungen widersprach. Die Kantonspolizei Freiburg intervenierte und kontrollierte die anwesenden Gäste. Einer der Partygäste fiel den Beamten durch sein nicht kooperatives Verhalten und wiederholtes Beleidigen auf. Die Polizisten mussten ihn vor Ort festhalten und auf den Boden legen. Der Partygast wurde von den Beamten angezeigt.

Fast einen Monat später reichte der Mann Beschwerde gegen das Verhalten der Polizisten ein. Für die Staatsanwaltschaft war dies eine unbegründete Beschwerde, die sie als bedauerlich einstuft, wie sie in einer Mitteilung schreibt. Die Beschwerde wurde nicht weiter behandelt. Der Beschwerdeführer akzeptierte dies, reichte keinen Rekurs ein und musste die Verfahrenskosten übernehmen.

Zunahme solcher Beschwerden

Der Fall ist damit abgeschlossen. Trotzdem hat die Staatsanwaltschaft mit einer Medienmitteilung reagiert. Darin macht sie ihrem Ärger darüber Luft, dass immer mehr Beschwerden bei ihr eintreffen, die sie als haltlos betrachtet.

«Viele Beschwerden zeigen einen gewissen Mangel an Reflexion seitens der Beschwerdeführer», sagt Raphaël Brenta, Sprecher der Freiburger Staatsanwaltschaft, den FN. Die Verfahren seien nicht nur mühsam für die Staatsanwaltschaft, sondern bedeuteten auch mehr Arbeit. «Wir müssen jeder eingereichten Beschwerde nachgehen und sie behandeln», sagt er. Es könne dann sein, dass die Beschwerdeführer am Schluss auf den Kosten des Verfahrens sitzen blieben. Mit der Covid-Pandemie habe die Zunahme an Beschwerden laut der Freiburger Staatsanwaltschaft nichts zu tun.

«Die häufigsten Beschwerden sind jene gegen Vertreter der Behörden. Gegen Personen, die Entscheidungen treffen müssen», sagt Brenta. Das könnten Polizeibeamte oder auch Gemeinderäte sein. Wenn die Leute nicht zufrieden mit einer Entscheidung oder dem Handeln einer solchen Person seien, dann reichten sie oft direkt und unüberlegt Beschwerde ein.

Sicher gehen

Bevor irgendeine Person Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft einreiche, sollte sie sich die Konsequenzen bewusst machen, sagt Brenta: «Man sollte sich immer überlegen, ob es wirklich das ist, was man will.» Es komme nicht selten vor, dass Beschwerden übereilt eingereicht würden, ohne dass über den Fall konkret nachgedacht worden sei. Doch ein Beschwerdeführer könne seine Beschwerde auch jederzeit zurückzuziehen, wenn er nach reiflicher Überlegung feststelle, dass dies nicht der richtige Weg sei.

km

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