«Jedermann muss sich Kritik an seinem beruflichen, politischen Verhalten gefallen lassen, selbst wenn sie unberechtigt sein sollte», so die Freiburger Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach. Doch ehrverletzend sei die Kritik, wenn einer Person das Verantwortungsbewusstsein und das Pflichtgefühl abgesprochen werden. Genau das ist aus ihrer Sicht in Greng passiert. Die Staatsanwältin spricht bedingte Geldstrafen gegen Roland Wyler, seine Partnerin und den Ehemann der Alt-Gemeinderätin Catherine Buser aus. Alle drei hätten sich der Verleumdung schuldig gemacht. Nicht eingetreten ist die Staatsanwaltschaft auf Wylers Vorwürfe gegen den Alt-Gemeinderat. Dennoch bescheinigt sie dem Alt-Ammann die Verbreitung einseitiger Informationen.
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