Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Staatsanwaltschaft verurteilt Paar, das Katzen vernachlässigt hat

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Verschmutzte Räume, kranke und hungernde Tiere: Die Staatsanwaltschaft hat das Betreiberpaar einer Katzenzucht wegen des Verstosses gegen das Tierschutzgesetz verurteilt.

Es muss ein erschütterndes Bild gewesen sein, das sich dem Team des Kantonstierarztes im März 2021 bei der Kontrolle einer Katzenzucht im Broyebezirk geboten hat. Böden, Wände und Möbel waren stark verschmutzt mit Urin, Erbrochenem und Kot. Alle Fenster waren geschlossen, und im ganzen Haus herrschte ein durchdringender Gestank.

Stark vernachlässigt

Wie es im Strafbefehl heisst, waren fast alle Katzen abgemagert und hatten tränende Augen. Sie wurden beschlagnahmt und tierärztlich untersucht. Dies hat ergeben, dass alle Katzen Zeichen von erheblicher Vernachlässigung aufwiesen, sie waren mager, dehydriert und hatten Zahnprobleme. Einige Katzen wiesen zudem Bindehaut- und Zahnfleischentzündungen, verschiedene Formen von Geschwüren, innere Parasiten, Entzündungen der Atemwege, überlange Krallen und fehlende Zähne auf.

Die Katzen wurden auf verschiedene Krankheiten getestet; sie hatten Chlamydien, Mykoplasmen und das Calicivirus. Letzteres verursacht eine Katzenkrankheit, die zu Geschwüren im Mund, Zahnfleischentzündung sowie Nasenausfluss führt.

Wie es im Strafbefehl der Freiburger Staatsanwaltschaft weiter heisst, mussten sieben Katzen aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustands eingeschläfert werden, um ihnen weiteres unnötiges Leiden zu ersparen.

Bereits früher kontrolliert

Das Paar, zwischen 50 und 60 Jahre alt, welches die Katzenzucht betrieben hatte, ist nun verurteilt worden, dies wegen diverser Vergehen gegen das schweizerische Tierschutzgesetz, aber auch, weil es eine frühere Verfügung nicht befolgt hat.

Denn es ist nicht das erste Mal, dass das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen auf dem Betrieb der beiden intervenierte. Im August 2019 hatte das Amt unter ausdrücklicher Strafandrohung eine Verfügung erlassen. Darin wurde das Paar aufgefordert, die Räumlichkeiten, in denen die Katzen gehalten werden, in einem mit der Tierhaltung zu vereinbarenden hygienischen Zustand zu halten.

Geldstrafe und Busse

Die Androhung vom August 2019 hat die Staatsanwaltschaft nun umgesetzt: Die Frau und der Mann sind zu einer bedingten Geldstrafe von je 110 Tagessätzen à 30 Franken verurteilt worden – dies mit einer Probezeit von zwei Jahren. Das heisst, sie müssen die Geldstrafe allenfalls erst dann bezahlen, wenn sie sich innert dieses Zeitraums gleiche oder ähnliche Straftaten haben zuschulden kommen lassen.

Gleich jetzt begleichen müssen die beiden die Busse von je 800 Franken und die Auslagen für das Verfahren. Insgesamt lautet die Rechnung auf 1028 Franken.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema