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Staatsbudget muss ausgeglichen sein

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Untertitel: Grosser Rat setzt die neue Kantonsverfassung um

Autor: Von ARTHUR ZURKINDEN

Mit 77 zu 21 Stimmen hat der Rat die Revision angenommen. Nicht zufrieden damit war die SP-Fraktion. «Weicht das Budget um ein bis zwei Prozent ab, ist es immer noch ausgeglichen. So interpretiert die SP den Auftrag der Kantonsverfassung», hielt SP-Sprecher Jean-Noël Gendre fest.

Anders sah es jedoch Finanzdirektor Claude Lässer. «Mit dem Begriff ausgeglichen kann nicht gespielt werden», betonte er. Hingegen machte er darauf aufmerksam, dass eine Neuverschuldung durchaus möglich sei. Das ausgeglichene Budget betreffe bloss die laufende Rechnung, nicht aber die Investitionen. Könne diese nicht mit den eigenen Mitteln finanziert werden, so könne auf Fremdgelder zurückgegriffen werden. Nicht erlaubt sei aber eine Verschuldung, um laufende Ausgaben zu decken. Das führe früher oder später zum Untergang.
Wie die Kantonsverfassung sieht nun auch das Gesetz Ausnahmen vor. So darf das Defizit des Voranschlages der laufenden Rechnung in einer schwierigen konjunkturellen Zeit höchstens zwei Prozent des Gesamtertrages betragen. Auch bei ausserordentlichen Finanzbedürfnissen, die mehr als ein Prozent des Gesamtertrags verschlingen, z.B. bei einer Katastrophe, kann das Budget überschritten werden.
Das Defizit muss jedoch innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden. Bei ausserordentlichen Finanzbedürfnissen kann der Grosse Rat diese Frist um höchstens zwei Jahre verlängern.
Der Staatsrat wie auch die SP wollten, dass das Budget bei einer Katastrophe überschritten werden kann, die bloss 0,5 Prozent des Gesamtertrags ausmacht, also rund 12 Millionen Franken.
Für die bürgerliche Mehrheit muss aber ein ausserordentliches Ereignis, das 12 Millionen Kosten verursacht, im normalen Voranschlag verkraftet werden können. Mit 58 zu 33 Stimmen setzte sie sich durch.

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