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Staatspersonal: AHV-Rente bei Frühpension

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Freiburg Staatsangestellte, die mindestens 60-jährig sind und die sich im Jahre 2011 vorzeitig pensionieren lassen, erhalten eine AHV-Überbrückungsrente, wie dies bisher der Fall gewesen ist. Die alte Regelung gilt, bis die Revision des Gesetzes über die Pensionskasse des Staatspersonals in Kraft tritt. Dies hat der Staatsrat mitgeteilt, nachdem er die Verordnung über die Förderung der freiwilligen Pensionierung des Staatspersonals verlängert hat.

Das revidierte Gesetz über die Pensionskasse tritt frühestens 2012 in Kraft. Der Staatsrat hat diesen Frühjahr einen Vorentwurf in die Vernehmlassung, die am 30. Juni abgelaufen ist, gegeben. Dieser sieht anstelle der AHV-Überbrückungsrente einen AHV-Vorschuss vor, der zu 20 Prozent von der versicherten Person mitfinanziert wird. Möglich ist auch eine lebenslange Kürzung der Altersrente. az

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