Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Staatspersonal erhält wohl kein Geld zurück

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Staatsangestellten dürfen keine Rückzahlung ihres Solidaritätsbeitrags aus dem Jahresgewinn der Staatsrechnung 2015 erwarten. Der Grosse Rat hat nämlich den Antrag von Olivier Suter (Grüne, Estavayer-le-Gibloux) mit 62 gegen 36 Stimmen verworfen, eine von ihm eingereichte Motion dringlich zu behandeln. Darin hatte Suter eine Ergänzung zum Artikel über den Solidaritätsbeitrag 2014-2014 im Gesetz über das Staatspersonal gefordert, wonach dieses Sparopfer des Personals zurückerstattet wird, wenn der Gewinn der Staatsrechnung höher ausfällt (FN von gestern). Der Grosse Rat beriet gestern nur über die dringliche Behandlung der Motion. Da er diese aber ablehnte, ist nicht davon auszugehen, dass das Parlament noch in diesem Jahr über die Ergänzung des Gesetzesartikels abstimmen kann. Und nächstes Jahr ist der entsprechende Artikel bereits ausser Kraft. uh

Meistgelesen

Mehr zum Thema