Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Staatsrat äussert sich positiv zu unbezahltem Urlaub für Mitarbeitende

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Unbezahlte Urlaube von Staatspersonal: Sie können sowohl den Angestellten als auch dem Arbeitgeber Kanton einen Mehrwert bringen. Wichtig ist aber, dass der Rahmen stimmt.

In seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss hält der Staatsrat fest, dass alle Staatsangestellten des Kantons grundsätzlich die Möglichkeit haben, einen unbezahlten Urlaub zu beantragen. Das ist im Artikel 70 der kantonalen Personalgesetzgebung so festgelegt. Es werde aber jede Anfrage einzeln geprüft, und es müssten bestimmte Kriterien erfüllt sein, damit die Beurlaubung gewährt wird. So müsse die Abwesenheit von beurlaubten Mitarbeitenden mit der Organisation des Betriebs zu vereinbaren sein, und eine Stellvertretung müsse gut organisiert werden können. Bei Lehrpersonen seien die Vertretungen besser zu planen als bei anderen Angestellten, da die Dauer der Abwesenheit ein oder zwei Schuljahre betrage. Wird der Urlaub genehmigt, dann ist dafür die Rückkehr in die zuvor ausgeübte Stelle garantiert. 

Reaktionen aus der Bevölkerung

Den Vorstoss aus dem Parlament hatten die beiden Mitte-Grossräte David Fattebert (Le Châtelard) und Bertrand Gaillard (La Roche) eingereicht. Ausschlaggebend für die Anfrage war die Genehmigung eines unbezahlten Urlaubs von zwei Kadermitgliedern im Bildungswesen. Das habe zu diversen Reaktionen aus der Bevölkerung geführt. 

Die Politiker wollten wissen, ob künftig alle Anträge von Staatsangestellten auf einen unbezahlten Urlaub genehmigt werden würden und was denn die genauen Kriterien seien für die Gewährung eines solchen Sabbaticals. Die beiden Politiker warfen ausserdem Fragen nach den finanziellen Folgen und der angespannten Personalsituation im Bildungswesen auf. Sie äusserten sich zudem kritisch dazu, dass die Stellvertreter besagter Kadermitglieder nach zwei Jahren wieder zurückgestuft werden. 

Jede Anfrage wird einzeln geprüft

In seiner Antwort betont der Staatsrat, dass bei jeder Anfrage auf eine Beurlaubung einzeln geprüft werde, ob sie gewissen Kriterien entspricht. Die wichtigsten Bedingungen für die Genehmigung eines Sabbaticals sind die folgenden: Die antragstellenden Mitarbeitenden müssen zufriedenstellende Arbeit leisten und den Urlaub mit einem konkreten Vorhaben begründen. Ausserdem muss es problemlos möglich sein, eine Stellvertretung zu organisieren. Der Staatsrat betont in seiner Antwort auch, dass die Urlaube keine negativen finanziellen Folgen haben, weil sie ja unbezahlt sind und die Stellvertretung dafür schon Lohn erhält. Es werde bei der Auswahl der Vertretungen auch darauf geachtet, dass Personen ausgewählt werden, die keine Zusatzausbildung brauchen. 

Bezüglich der angespannten Personalsituation bei den Lehrkräften verweist die Kantonsregierung in ihrer Medienmitteilung darauf, dass sich die Lage im französischsprachigen Teil des Kantons entspannt habe. Das Schreiben äussert sich jedoch nicht zu den deutschsprachigen Gebieten Freiburgs. 

Nicht nur der Angestellte, auch der Kanton profitiere von einem Sabbatical:

Auf diese Weise kann der Staat als Arbeitgeber sein Know-how erhalten, statt dass es mit der Nichtgewährung des unbezahlten Urlaubs möglicherweise zur Kündigung kommt.

Bezüglich der Kritik daran, dass Vertretungen nach zwei Jahren wieder degradiert werden, schreibt die Kantonsregierung, dass eine Stellvertretung in einer Kaderposition eine geeignete Übungsfläche sei für jemanden, der sich auf eine leitende Position bewerben wolle. Man könne als Vertretung lehrreiche Erfahrungen sammeln.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema