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Staatsrat akzeptiert Urteil

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Schadenersatz beim Bau der Uni II

Somit akzeptiert die Freiburger Regierung des Urteil des Kantonsgerichts, das den Rekurs des Staatsrates abgelehnt hat (vgl. FN vom 28. August). «Dieser Betrag ist zwar deutlich kleiner als die ursprünglichen Schadenersatzforderungen der Eigentümer, aber immer noch recht hoch, doch hat der Staatsrat beschlossen, den Betrag zu bezahlen», hält die Erziehungsdirektion in einer Mitteilung vom Mittwoch fest.

Kredit wird nicht überschritten

Weil die Bauarbeiten gut vorankamen und die Baufinanzen gut verwaltet wurden, kann der Schadenersatz laut Staatsrat den Eigentümern bezahlt werden, ohne dass der Kredit, der im Dekret über die Universitätsbauten auf der Perolles-Ebene festgelegt worden war, überschritten wird.Die Erziehungsdirektion erinnert daran, dass das Freiburger Stimmvolk das Bauprojekt Universitätbauten am 14. November 1999 angenommen hat. Die entsprechenden Pläne und Baugesuche seien im Februar 2000 öffentlich aufgelegt worden. Mehrere Grundeigentümer, Nachbarn der geplanten Bauten, hätten sich gegen das Projekt gestellt und Schadenersatzforderungen erhoben. Insbesondere wehrten sie sich gegen die beantragte Ausnahmebewilligung betreffend die Länge des Hauptgebäudes.

Schiedsvertrag ermöglichte raschen Bau

Der Mitteilung ist weiter zu entnehmen, dass die Grundeigentümer und der Staat sich geeinigt haben, einen Schiedsvertrag zu unterzeichnen. Dieser ermöglichte es im Jahre 2000, dass zügig mit dem Bau begonnen werden konnte und ein höherer Bundesbeitragssatz gewährt wurde. Nach einem längeren Verfahren kam das Schiedsgericht zum Schluss, dass den Grundeigentümern durch die Länge des Hauptgebäudes ein Schaden entsteht, womit sie befugt gewesen seien, einen Schadenersatz zu fordern. Aufgrund von Gutachten und mit Rücksicht auf die Besonderheiten des Falls hat das Schiedsgericht den Schadenersatz auf insgesamt 810 000 Franken festgelegt, wie die Erziehungsdirektion weiter mitteilt. az

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