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Staatsrat beantragt Millionenkredit für neues Berufsbildungszentrum

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In Villaz-St-Pierre soll bis 2024 ein neues Berufsbildungszentrum für überbetriebliche Kurse entstehen. Der Staatsrat beantragt dem Parlament, an den Gesamtkosten von rund 85 Millionen Franken einen Betrag von 21,7 Millionen zu bezahlen.

Die Ausbildungsstätten für die kantonale Berufsbildung sind derzeit auf elf Standorte verteilt. Eine Standortstrategie von 2017 schlägt aber einen Campus für die theoretische Ausbildung in Freiburg und darüber hinaus einen Campus für die praktische Ausbildung vor, welche beide mehrere Aussenstandorte enthalten.

Gerade die Standortsuche für die überbetrieblichen Kurse gestaltete sich jedoch schwierig. Es fand sich kein geeignetes Grundstück im Grossraum Freiburg.

Gute Anbindung

So kam eine etwas überraschende Lösung in Villaz-St-Pierre zustande. Bei der Industriezone Le Vivier soll nun ein Gebäude für die überbetrieblichen Kurse in der Elektro-, der Holz-, der Automobil- und der Carrosseriebranche, der Metallindustrie, der Gebäudetechnik, der Industrietechnik, der Gastronomie, der Branche Gesundheit und Soziales sowie in den Coiffeurberufen entstehen. Es soll den Betrieb auf das Studienjahr 2024/25 hin aufnehmen.

Das Projekt erfüllt alle Anforderungen an die Nutzung, die Flexibilität, die Nachhaltigkeit, die Kosten und auch die Erreichbarkeit, schreibt der Staatsrat in einer Botschaft an den Grossen Rat. Der Standort ist ab dem Bahnhof Freiburg mit öffentlichen Verkehrsmitteln in 20 Minuten erreichbar.

Mit dem Dekretsentwurf an das Kantonsparlament zeigt der Staatsrat auch die geplanten Kosten für das neue Berufsbildungsgebäude auf. Die Delegiertenversammlung der Vereinigung des kantonalen Berufsbildungszentrums hat im Juni Gesamtinvestitionen von 84,5 Millionen Franken genehmigt. Diese Summe setzt sich aus 70 Millionen reiner Baukosten, 6,4 Millionen für das Grundstück, 3,2 Millionen für weitere Baukosten und einer Reserve von fünf Prozent der Baukosten (3,5 Millionen) zusammen. Zu den Grundstückskosten gehört auch der Abbruch eines bestehenden Gebäudes.

Staat zahlt 30 Prozent

Von der Gesamtsumme sind gemäss Staatsrat 72,4 Millionen Franken beitragsberechtigt, und der Kanton wird nach Genehmigung durch den Grossen Rat 30 Prozent daran bezahlen: 21,7 Millionen Franken. 

Der Staatsrat schreibt in seiner Botschaft, dass die 30 Prozent den höchsten gesetzlich erlaubten Beitragssatz darstellen. Er halte es aber für angebracht, dass dieser Bau die nach Gesetz grösstmögliche Unterstützung erhält, da es sich um ein spezielles Bauvorhaben handle, das für die Durchführung von Kursen für eine grosse Zahl von Berufen bestimmt sei.

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