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Staatsrat befürwortet keine zusätzlichen Steuerabzüge

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Autor: URS HAENNI

freiburgIn ihrer Motion hatten die beiden Grossräte Eric Menoud und Eric Collomb (beide CVP) gefordert, dass der Staatsrat einen Entwurf zu einer Standesinitiative bei der Bundesversammlung ausarbeitet, gemäss welchem Kinderzulagen von Steuern befreit werden sollen. Sie waren der Meinung, es sei ungerecht, dass Kinderzulagen, die zur Kostendeckung da sind und ausschliesslich vom Arbeitgeber bezahlt werden, besteuert werden.

Der Staatsrat beantragt, diese Motion abzulehnen. Er erinnert daran, dass er seinen Willen, nach Möglichkeit an seiner Steuersenkungspolitik für natürliche Personen festzuhalten, bereits bekundet hat. Auch ist er der Meinung, mit einer Steuerbefreiung für Kinderzulagen würden viele Selbständigerwerbende benachteiligt, da diese zumeist keine Kinderzulagen beziehen. Bei der Kantonssteuer würde ein Abzug der Kinderzulagen 15 Millionen Fanken weniger Einnahmen bedeuten.

Insbesondere weist der Staatsrat darauf hin, dass eidgenössisch bereits zwei Standesinitiativen mit demselben Inhalt liefen. Der Ständerat hatte diese abgelehnt, der Nationalrat hingegen knapp angenommen. Nun wird sich der Ständerat nochmals damit befassen. Lehnt er erneut ab, sind die Initiativen erledigt. Für den Staatsrat ist eine weitere Standesinitiative nicht sinnvoll, umso mehr als die CVP eine Volksinitiative zum gleichen Thema lanciert.

«Ein falscher Anreiz»

Die Grossräte Michel Losey (SVP) und Dominique Corminboeuf (SP) verlangen in ihrer Motion, dass der Prozentsatz für den Abzug von Krankheitskosten in der Steuererklärung von 5 auf 2 Prozent des Einkommens gesenkt wird.

Der Staatsrat schreibt in seiner Antwort, dass Freiburg sich mit 5 Prozent auf gleichem Niveau wie der Bund und 19 andere Kantone bewegt. Zwei Kantone kennen 3 Prozent, zwei andere 2 Prozent und Genf 1 Prozent.

Gemäss dem Staatsrat sind es meist Personen mit bescheidenem Einkommen, die den Abzug geltend machen können. Diese kämen zumeist auch in den Genuss eines Abzugs für das bescheidene Einkommen.

Würde der Abzug auf 2 Prozent gesenkt, rechnet der Staatsrat mit einer Einkommenseinbusse bei der Kantonssteuer von rund 3 Millionen Franken.

Er sieht diesbezüglich keinen prioritären Handlungsbedarf. Vielmehr befürchtet die Regierung, es könnte Leute animieren, eine höhere Franchise bei der Grundversicherung zu wählen. Personen ohne das nötige Einkommen könnten dann eventuell Krankheitskosten nicht mehr bezahlen.

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