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Staatsrat bewertet Funktionen an Schulen neu

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Am 1. August 2015 ist das neue Freiburger Schulgesetz in Kraft getreten. Kurz zuvor hatte der Staatsrat die Kommission für die Bewertung und Einreihung der Funktionen damit beauftragt, die mit dem neuen Gesetz verbundenen Kaderfunktionen zu bewerten. Dies ist nun geschehen. In einer am 4. Juli verabschiedeten Verordnung sind neue Funktionen wie Schulleiter und Stellvertretende Schulleiter sowie Stellvertretende Orientierungsschuldirektoren aufgelistet. Ein Schulleiter ist in der Lohnklasse 24 eingeteilt; der Jahreslohn reicht von 90 000 bis 131 000 Franken.

Aufgrund der Revision des Gesetzes über den Mittelschulunterricht hat der Staatsrat die Funktion des Kollegiumsvorstehers vorübergehend eingestellt. Änderungen gab es auch bei Abteilungsvorstehern an Berufsfachschulen, und die Funktion Instrumentallehrer an der Pädagogischen Hochschule gibt es nicht mehr.

Insgesamt wurden drei Funktionen neu geschaffen, zwei aufgehoben, sieben Funktionen mitsamt ihrer Lohnklasse neu bewertet und zwei Funktionen bestätigt. uh

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