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Staatsrat Demierre gibt keine Auskunft zu seiner Schlichtungsverhandlung

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Nach seiner Schlichtungsverhandlung stellte sich Staatsrat Philippe Demierre den Medien. Über die Vorwürfe gegen ihn wollte er jedoch nicht sprechen. Die beiden Streitparteien haben eine Vertraulichkeitsklausel vereinbart.

Am Mittwoch trafen der Staatsrat Philippe Demierre und seine ehemalige Beraterin in Granges-Paccot an einer Schlichtungsverhandlung aufeinander. Die Frau warf dem SVP-Politiker vor, dass er ihre Wahlkampfauslagen von über 10’000 Franken bis jetzt nicht beglichen habe (die FN berichteten).

Privatsache des Staatsrats

Die Verhandlung war nicht öffentlich. Im Anschluss äusserte sich der Staatsrat vor den Medien, flankiert von seiner Anwältin sowie vom Anwalt der Beraterin: «Ich bin mit dem Ergebnis der Schlichtungsverhandlung zufrieden.» Wie das Ergebnis aussieht, wollte keine der beiden Parteien preisgeben. «Die Vereinbarung enthält eine Vertraulichkeitsklausel. Wir geben keine Informationen zu ihrem Inhalt», sagte Bertrand Reich, der Genfer Anwalt der Beraterin. Dass die Anwälte gemeinsam vor die Medien treten, beweise, dass eine gute Vereinbarung gefunden worden sei, ergänzte Philippe Demierre.

«Beide Parteien möchten, dass ihre Privatsphäre respektiert wird», so Isabelle Brunner Wicht, die Anwältin von Demierre. Aus Sicht des Politikers handelt es sich um eine Privatsache. Er thematisiere die Schlichtungsverhandlung darum nicht im Staatsrat, so Philippe Demierre. Zudem gehe es hier um etwas, das sich vor den Wahlen abgespielt habe. «Ich möchte mein Privat- und Berufsleben wieder fortführen und mich voll auf meine Dossiers konzentrieren», sagte der Staatsrat.

Mitwirken in einem Verfahren

Weil die 10’000 Franken nicht im Budget von Demierres Wahlkampagne auftauchen, steht der Verdacht im Raum, dass er das Freiburger Gesetz über die Politikfinanzierung verletzt haben könnte. Die Staatskanzlei hatte in der ersten Märzhälfte die Staatsanwaltschaft beauftragt, diese Frage näher unter die Lupe zu nehmen.

Philippe Demierre äusserte sich dazu vor den Medien nicht. Seine Anwältin erklärte: «Zur Wahlkampffinanzierung wurde für den Moment kein Strafverfahren eröffnet.» Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens werden man mitwirken. Die Vertraulichkeitsklausel lasse es zu, dass in einem solchen Verfahren über die Vereinbarung zwischen dem Politiker und der Beraterin gesprochen wird.

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