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Staatsrat erhöht Pensionspreis in Pflegeheimen um drei Franken – aber nur für ein Jahr

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Eine halb gute Nachricht für die Freiburger Pflegeheime: Der Kanton erhöht den Pensionspreis um drei Franken pro Tag und Bewohner. Die 108 Franken gelten aber nur für ein Jahr.

108 Franken: Das ist der Betrag, den die Pflegeheime im Kanton Freiburg nächstes Jahr den Betagten als Pensionspreis weiter verrechnen dürfen. Der Kanton legt diese Obergrenze fest und ist zum Verdruss der Trägergemeinden seit Jahren sehr zurückhaltend, diesen Betrag nach oben zu korrigieren. Lange lag er bei 103 Franken, ab Januar 2019 ist er um zwei Franken nach oben korrigiert worden, und nun steigt er für 2023 auf 108 Franken.

Betriebskosten steigen

Für die Gemeinden ist dieser Betrag zentral, um das Defizit bei Betrieb eines Heims einigermassen im Griff zu behalten. Auf der Seite Pflege und Betreuung sind die Kosten durch die Krankenkassen, den Kanton und von den Bewohnern beziehungsweise über Ergänzungsleistungen gedeckt.

Anders sieht es bei den Ausgaben für Kost, Logis, Reinigung, Wäsche und Administration aus. Diese sogenannten Pensionskosten werden bis zu einem gewissen Grad den Bewohnenden weiterverrechnet. Der Kanton legt dabei die Obergrenze fest. Wenn die Einnahmen aus dem festgelegten Pensionspreis nicht reichen, werden die Gemeinden zur Kasse gebeten.

Schere geht auseinander

Seit Jahren ärgern sich die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte über den, wie sie finden, viel zu tief angesetzten Betrag. Denn die Kosten für die Beherbergung von betagten Menschen steigen, ebenso die Löhne der Mitarbeitenden, die sich nach den Skalen des Staatspersonals richtet. Das heisst, dass die Schere immer grösser wird zwischen dem Betrag, den die Heime verrechnen dürfen und den Kosten, die für den Betrieb anfallen. Dies sorgt an jeder Budget- und Rechnungsversammlung der Trägerverbände für Diskussionen. Je nach Grösse des Heims müsste der Pensionspreis bis zu 120 Franken betragen, um all die Hotelleriekosten decken zu können.

Drei Franken mehr

Jetzt hat Kanton diese Klagen erhört – zumindest teilweise. In einem noch nicht offiziellen Entwurf eines Erlasses, der den FN vorliegt, kündigt der Staatsrat an, dass der heutige Pensionspreis um drei Franken angehoben wird. Dies auf Antrag der Direktion für Gesundheit und Soziales und weil der Verband der Freiburger Alterseinrichtungen und der Spitex bei dieser Direktion vorstellig geworden ist. Die Erhöhung soll per Januar 2023 in Kraft treten.

Begründet wird die Anpassung damit, «die Energiekosten für 2023 zu berücksichtigen», wie es im Erlass heisst. Doch so richtig Grund zum Jubeln gibt diese Nachricht nicht: Diese Erhöhung soll nur vorübergehend für ein Jahr gelten.

«Falscher Ansatz»

Diese sorgt für Kopfschütteln. «Das ist für mich ein falscher Ansatz», sagt Mitte-Grossrat Markus Julmy, Gemeinderat von Schmitten und Vorstandsmitglied des Gesundheitsnetzes Sense. Das Entgegenkommen wegen der Energiekrise sei «zwar erfreulich, doch ist es nicht das, was wir uns gewünscht haben». Denn der Betrag sei generell zu tief angesetzt.» Der Verband der Freiburger Alterseinrichtungen und der Spitex habe 110 Franken verlangt: 

Unverständlich ist auch, dass die Erhöhung nur für ein Jahr gilt.


Je mehr Pflegeplätze ein Heim hat, desto höher fällt der Mehrertrag auf. Die Stiftung St. Wolfgang, die im Sense-Unterland vier Pflegeheime betreibt, nimmt mit den neuen Pensionspreis 175’000 Franken mehr ein – zu wenig, um die Mehrausgaben von 650’000 Franken zu decken, die Strompreiserhöhung zu decken (die FN berichteten). Wie Geschäftsführer Ivo Zumwald am Mittwoch erklärte, würde ein Pensionspreis von 115 Franken rund 670’000 Franken Mehreinnahmen bringen.

Länger als nur ein Jahr?

«Es ist in der Tat eine halb gute Nachricht», sagt auch Andreas Freiburghaus, Präsident des Gesundheitsnetzes Sense und FDP-Grossrat, unter dessen Dach alle Pflegeheime zusammenarbeiten. Ob die Erhöhung wirklich nur für ein Jahr befristet sein wird, ist für ihn noch offen. «Ich habe ein gutes Gefühl, dass die 108 Franken auch nach 2023 gelten. Wir werden politisch daran arbeiten», sagt er auf Anfrage:

Es ist einiges im Umbruch und es gibt Handlungsbedarf.

Andreas Freiburghaus spricht damit unter anderem die geplante Erhöhung der Ergänzungsleistungen an. Diese würde betagte Menschen entlasten, zum Beispiel bei der Finanzierung eines Heimaufenthaltes. Doch ginge dies auch wieder zulasten der Gemeinden, welche die Hälfte der Kosten für Ergänzungsleistungen tragen müssen. «Damit kämen neue Kosten auf das Gemeinwesen zu. Die Gemeinden zahlen ja auch bereits sämtliche Infrastrukturkosten von Pflegeheimen und anderen Einrichtungen.» Er ist der Meinung, dass es besser wäre, im Rahmen der Aufgabenentflechtung die Kostenaufteilung neu zu regeln: «Die Gemeinden zahlen die Infrastruktur, der Kanton den Betrieb.»

Handlungsbedarf gebe es auch auf andere Ebene, führt der Syndic von Wünnewil-Flamatt aus. «Unsere Heime sind voll besetzt, es gibt Wartelisten.» Also müsse der Bezirk die Planung neuer Pflegeheimbetten vorantreiben. Doch müsse dabei auch die Frage geklärt werden, ob es nicht eher Zwischestrukturen brauche, Übergangsheime oder Warte-Einrichtungen für Leute zwischen Spital und Pflegeheim bzw. zwischen Spital und der Rückkehr in ihre vier Wände.

Braucht es ein Umdenken?

Jeder verzögerte Eintritt in ein Heim spart Kosten, hiess es lange. «Doch nun ist auch die Spitex am Anschlag», so Andreas Freiburghaus. Mangels Kapazitäten durch fehlendes Personal könne die Spitex Sense jetzt nicht mehr als Hauswirtschaftseinsätze ausführen. Er sagt:

Es harzt überall, und wir haben keine Ahnung, wo wir in zwei oder drei Monaten stehen.

«Vielleicht müssen wir generell über eine Rückstufung der Leistungen nachdenken, weil finanziell und personell einfach nicht mehr alles möglich ist.» Und vielleicht müsse es wieder mehr in Richtung von mehr Nachbarschaftshilfe und familieninterner Abdeckung von gewissen Bedürfnissen gehen. «Ich habe das Gefühl, wir sind in einem Umbruch, von dem wir noch nicht genau sagen können, wohin er führt.»

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