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Staatsrat fördert vermehrt Projekte für die Revitalisierung von Fliessgewässern

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Autor: arthur zurkinden

freiburg Die Schaffungs eines Fonds, um die Revitalisierung von Fliessgewässern zu finanzieren, forderten die Grossräte René Fürst (SP, Murten) und Markus Bapst (CVP, Düdingen) mittels einer Motion. Am Dienstag zu Beginn der Juni-Session zogen sie ihren Vorstoss zurück, nachdem der Staatsrat sie überzeugen konnte, dass der Staat vermehrt solche Projekte auch ohne Fonds durchführen kann.

Der Staatsrat rief in seiner Antwort auf die Motion in Erinnerung, dass dank der NFA (Neugestaltung des Finanzausgleichs des Bundes) die Subventionierung von Projekten zum Schutz gegen Naturgefahren und zur Revitalisierung von Fliessgewässern neu geregelt wurde. So erhalten die Kantone für Projekte (Hochwasserschutz), deren Baukosten unter einer Million Franken liegen, einen Subventionssatz von 35 Prozent. Für die Periode 2008-2011 könne Freiburg vom Bund für solche Hochwasserschutzprojekte zwei Millionen Franken einkassieren. Dies entspreche Arbeiten von 5,7 Millionen Franken. Für Grossprojekte mit Gesamtkosten von über einer Million Franken könne der Subventionssatz des Bundes gar 45 Prozent betragen.

Grosser Spielraum

Laut Staatsrat kann der Kanton dank den Programmvereinbarungen mit dem Bund den Anteil von Bund, Kanton und Gemeinde frei ausgestalten. «Konkret bedeutet dies, dass der Kanton aufgrund der Bedeutung, Qualität und Priorität eines Projekts bestimmen kann, welchen Anteil an den Kosten durch die Bundesbeiträge gedeckt werden sollen», hielt die Freiburger Regierung weiter fest.

Die Regelung für die Zuteilung dieser Subventionen werden im Ausführungsreglement zum künftigen Gewässergesetz definiert. «So wird der Staatsrat einen Beitragssatz festlegen können, mit welchem die Revitalisierungsprojekte einen neuen Schub erhalten.»

Der Staatsrat schlägt vor, dass eine erste Bilanz über die in den letzten Jahren realisierten Revitalisierungsprojekte gemäss den Vorgaben des kantonalen Richtplans gezogen wird, um die künftigen Projekte optimal ausführen zu können. Der Koordinationsgruppe für Fliessgewässer soll dann ein entsprechender Auftrag erteilt werden.

Der Staatsrat will auch die Synergien zwischen Revitalisierungs- und Meliorationsprojekten nutzen. So soll die Zusatzsubvention, wie sie im Gewässergesetz vorgesehen ist, dazu dienen, dass die Bauherren Landumlegungen finanziell stärker unterstützen und so die Bildung von Bodenverbesserungskörperschaften erleichtern können.

Flussläufen Dynamik zurückgeben

In der Begründung ihrer Motion gaben die Motionäre zu verstehen, dass die Revitalisierungsmassnahmen den Flussläufen die Dynamik zurückgeben und die natürlichen Voraussetzungen für eine typische Flora und Fauna wieder herstellen.

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