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Staatsrat fühlt sich nicht zuständig für die Bosquet-Probleme

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Autor: Christian Schmutz

Givisiez «Die Tatsache, dass der Staat eine private Institution subventioniert, verleiht ihm weder die Eigenschaft als Arbeitgeber noch das Recht, in das Management der Institution einzugreifen.» Mit diesen Worten glättet der Staatsrat in seiner Antwort auf zwei Anfragen die hohen Wellen rund um die Institution Le Bosquet, welche auf Kleinkinder-Betreuung spezialisiert ist.

Kritik an Finanzspritze und an Arbeitsbedingungen

Grossrätin Nicole Aeby-Egger (Belfaux, Mitte-Links-Bündnis) und Grossrat Xavier Ganioz (SP, Stadt Freiburg) hatten sich im Mai unabhängig voneinander nach der Rolle des Kantons rund um die schwierigen Finanzen sowie um die Arbeitsbedingungen des Bosquet erkundigt. Aeby-Egger kritisierte die fehlende Finanzkontrolle des Staates bei subventionierten Institutionen mit gemeinnützigem Zweck. Sie wollte wissen, was diese mangelhaften Kontrollen den Staat koste.

Xavier Ganioz seinerseits glaubte, dass zumindest bei einer Entlassung eines Mitarbeiters die Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) verletzt worden seien. Da der Staat die Institution subventioniere, müsse er doch auch das gute und gesetzeskonforme Funktionieren garantieren. Er fragte den Staatsrat an, ob er zum Beispiel eine Mediation übernehmen würde.

Schiedskommission statt Einmischen des Staates

Der Staatsrat nahm die Antwort auf beide Fragen zusammen. Er bestätigte gegenüber Nicole Aeby-Egger, dass die Bosquet-Schulden von 10,3 Mio. Franken saniert würden. Der Kanton übernimmt gemäss Sanierungs-Vereinbarung Mietvorschüsse und Mietzinse während zehn Jahren für insgesamt 2,6 Mio. Franken.

Im Vorfeld prüfe der Kanton bei subventionierten Institutionen nur die Einhaltung des Jahresbudgets und die gesetzliche Anforderung an die Buchhaltung. «Für die Revision der Geschäftsrechnung sind die Revisionsorgane dieser Institutionen zuständig», antwortete der Staatsrat. Seine Aufsichtspflicht beschränke sich auf die Budget- und Finanzkontrolle, auf die Einhaltung der Reglemente sowie auf pädagogische Fragen. Was die Differenzen zwischen den Sozialpartnern rund um die Kündigungen angehe, da gebe es laut GAV eine unabhängige und unparteiische Schiedskommission. «Diese Kommission ist uneingeschränkt dafür zuständig, die Sorgen, die Grossrat Ganioz wiedergibt, zu prüfen», schreibt der Staatsrat.

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