Für die kantonale Abstimmung vom 30. November über den Schutz vor dem Passivrauchen empfiehlt der Staatsrat ein Ja zu seinem Gegenvorschlag und ein Nein zur Verfassungsinitiative.
Staatsratspräsident Pascal Corminboeuf wehrte sich am Mittwoch gegen die Initiative, weil so mit Abstand der längste Artikel in der Kantonsverfassung verankert würde. Der Verfassungsrat habe gewünscht, nur das Prinzip der Förderung der Gesundheit und den Zugang zur Pflege festzuhalten. «Die Verfassungsräte wollten also dem Gesetzgeber einen grossen Handlungsspielraum lassen. Es ist also nicht angebracht, in der Grundcharta des Kantons ein einziges Thema zur Gesundheit ausführlich zu verankern, zumal eine Gesetzesänderung genügt, um das gleiche Ziel zu erreichen», verteidigte er den Gegenvorschlag des Staatsrates weiter. az